Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – Inkrafttreten noch im Juni

22. Mai 2023
Lukas Hoffmann

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf die Implementierung sicherer Hinweisgebersysteme vorbereiten. Die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes, wie die Bestätigung des Eingangs, die Information der Hinweisgeber über getroffene Maßnahmen und der Schutz der Identität, sind entscheidend, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und mögliche Missstände aufzudecken.

Hinweisgeberschutzgesetz scheiterte mehrmals

In den vergangenen Monaten gab es bereits einige Versuche, die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Im Februar 2023 scheiterte ein Gesetzesentwurf im Bundesrat, da CDU-geführte Bundesländer dagegen stimmten. Daraufhin entschied die Bundesregierung, das Hinweisgeberschutzgesetz aufzuteilen. Ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz, welches den Großteil der Anforderungen beinhaltet hatte, sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Zusätzlich gab es einen zustimmungspflichtigen Entwurf, welcher insbesondere Verpflichtungen für Beamte vorsah.

Die Aufspaltung wurde dann im Rechtsausschuss kritisiert, woraufhin der Punkt wenige Minuten vor Verabschiedung von der Tagesordnung des Bundestags genommen wurde.

Im Anschluss wurde dann ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden.

Implementierung von Meldekanälen verpflichtend

Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft nicht nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sondern auch Behörden und Kommunen.

Für diese Einheiten besteht die Pflicht zur Implementierung von Meldekanälen. Über diese Meldekanäle sollen dann Missstände gemeldet werden können. Anonyme Meldekanäle müssen nicht bereitgestellt werden, sind allerdings von großem Vorteil für Unternehmen und Behörden.

Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden. Außerdem müssen Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über den Bearbeitungsstand des Hinweises informiert werden.

Die Identität des Hinweisgebers muss vertraulich behandelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass bspw. die IT-Abteilung oder andere Personen keinen Zugriff auf Hinweise haben. DSGVO-Anforderungen müssen bei der Implementierung von Meldekanälen selbstverständlich berücksichtigt werden.

Die Umsetzung des HinSchG gelingt am einfachsten mit einem digitalen Hinweisgebersystem. Durch die Implementierung eines digitalen Systems kann außerdem die Bereitstellung einer anonymen Zwei-Wege-Kommunikation ermöglicht werden.

Weiterer Ablauf bis zum Inkrafttreten

Nach der finalen Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird es nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz einen Monat später in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern haben somit nur wenig Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die Implementierung entsprechender Hinweisgebersysteme vorzunehmen. Für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gilt eine längere Frist. Diese Unternehmen müssen bis Dezember 2023 entsprechende Meldekanäle implementieren.

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