Webinar

Das Webinar mit Dr. Thomas Lenhard

Datenschutzschulung für Mitarbeiter

Viele Kanzleien haben sich seit dem 25.05.2018 lediglich mit der Frage beschäftigt, ob ein Datenschutzbeauftragter für die Kanzlei benannt werden muss oder nicht. Dabei übersehen Kanzleien, für die keine Bestellpflicht gilt, häufig alle anderen datenschutzrechtlichen Handlungspflichten, allen voran die Pflicht zur Sensibilisierung von Mitarbeitern in Datenschutzfragen. Eine Datenschutzschulung ist eine Vorkehrung im Sinne des Art. 24 Abs. 2 DSGVO und somit ein Muss in allen Kanzleien. Die Schulungen müssen nachweisbar dokumentiert sein.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Mit unserem Webinar "Datenschutzschulung für Mitarbeiter" kommen Sie dem Schulungsanspruch von DS-GVO und BDSG besonders einfach nach. So können Mitarbeiter an dem einstündigen Webinar vom Arbeitsplatz aus teilnehmen.
Themenschwerpunkte der datenschutzrechtlichen Mitarbeiterschulung:
Was ist die Datenschutzgrundverordnung und was hat sich bisher geändert?
Begriffe und rechtliche Grundlagen wie z.B. Personenbezogene Daten, Verarbeitungstätigkeit, Verantwortlicher und andere Akteure
Erläuterung der Datenschutzgrundsätze wie z.B. das Transparenzgebot, die Speicherbegrenzung, Datenminimierung oder Vertraulichkeit der Daten
Datenschutz in Kanzlei und Unternehmen organisieren
Hinweis
Für Kunden, die bereits die Dienstleistung „Externer Datenschutzbeauftragter“ über Soldan beziehen, ist die Teilnahme an dieser Schulung bereits inklusive.

Dr. Thomas Lenhard

Sachverständiger für IT und Datenschutz. 2011 wurde Dr. Lenhard vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) akkreditiert. In den Jahren 2014 und 2015 folgten die Anerkennungen als Sachverständiger für das Europäische Datenschutzsiegel und für das Datenschutzsiegel Mecklenburg-Vorpommern. Im März 2016 war er beim Saarländischen Landtag als Kandidat zur Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominiert. Dr. Lenhard ist international als Sachverständiger und Dozent tätig, berät unter anderem auch DAX-Unternehmen und hat neben vielen einschlägigen Publikationen (z.B. „Datensicherheit“ – erschienen beim Verlag Springer-Vieweg) auch als Co-Autor an der Veröffentlichung "Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei" mitgewirkt. Als Datenschutzbeauftragter vertritt er neben mehreren großen Berufsverbänden insbesondere auch Inkassounternehmen.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 29,-€*
12.11.2024
Dauer: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Online
Preis: 29,-€*
10.12.2024
Dauer: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an Mitarbeiter aus Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Inkassunternehmen usw. 

Für Kunden, die bereits die Dienstleistung „Externer Datenschutzbeauftragter“ über Soldan beziehen, ist die Teilnahme an dieser Schulung bereits inklusive.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor dem Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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