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Digitalisieren Sie Schritt für Schritt Ihre Kanzlei
Spätestens seit der verpflichtenden Einführung des beA nimmt die Digitalisierung in rasanten Schritten zu. Um langfristig nicht den Anschluss zu verlieren, sollten Sie daher auf ein gesamtheitliches Zukunftskonzept setzen. Mit der Umstellung eröffnen sich neue Chancen für Sie, Ihre Mitarbeiter und Mandanten. Um von der digitalen Weiterentwicklung zu profitieren, sollten Sie bei den Anpassungen alle relevanten Faktoren bedenken.
Mit unserem übersichtlichen Ablaufplan helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Dieser führt Sie schrittweise über alle wichtigen Stationen von Dokumentenmanagement über Kanzleiorganisation bis zum Marketing. Für einen strukturierten Weg zur Digitalisierung Ihrer Kanzlei.
Lösungen so vielseitig und individuell wie der Alltag in Ihrer Kanzlei. Wir schnüren gerne ein passgenaues Paket mit Angeboten und Services für Sie – alle Themenfelder auf einen Blick:
Jeder, der im Internet surft, kennt sie: die Cookie-Banner. Sie tauchen sofort auf, wenn eine Webseite aufgerufen wird, und zwingen den Besucher zur Entscheidung: Cookies – ja oder nein oder nur teilweise? Zugegeben, das kann schon lästig sein. Verzichten dürfen die Betreiber deshalb aber keinesfalls auf die kleinen Textdateien, die über eine Webseite im Internetbrowser […]
Kaum wurden die beA-Karten für die Postfachinhaber getauscht, schon steht der nächste Wechsel an. Die ersten beA-Mitarbeiterkarten wurden im Herbst 2016 ausgegeben. Und bei einer Gültigkeit von 7 Jahren steht hier nunmehr ein weiterer Wechsel an. Anders als bei den Postfachinhabern allerdings vollzieht sich ein Wechsel hier automatisch. Die Postfachinhaber werden über beA kontaktiert, dass […]
Die Zeit drängt: Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Köln registrieren, sofern sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. Das ist immer dann der Fall, wenn sie bei bestimmten Geschäften und Tätigkeiten mitwirken, die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG aufgeführt werden. […]