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Digitalisieren Sie Schritt für Schritt Ihre Kanzlei
Spätestens seit der verpflichtenden Einführung des beA nimmt die Digitalisierung in rasanten Schritten zu. Um langfristig nicht den Anschluss zu verlieren, sollten Sie daher auf ein gesamtheitliches Zukunftskonzept setzen. Mit der Umstellung eröffnen sich neue Chancen für Sie, Ihre Mitarbeiter und Mandanten. Um von der digitalen Weiterentwicklung zu profitieren, sollten Sie bei den Anpassungen alle relevanten Faktoren bedenken.
Mit unserem übersichtlichen Ablaufplan helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Dieser führt Sie schrittweise über alle wichtigen Stationen von Dokumentenmanagement über Kanzleiorganisation bis zum Marketing. Für einen strukturierten Weg zur Digitalisierung Ihrer Kanzlei.
Lösungen so vielseitig und individuell wie der Alltag in Ihrer Kanzlei. Wir schnüren gerne ein passgenaues Paket mit Angeboten und Services für Sie – alle Themenfelder auf einen Blick:
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]