Aufgrund des nunmehr etablierten Verfahrens der elektronischen Präsenzbeurkundung, d.h. der Errichtung originär elektronischer Urkunden durch Verlesen „vom Bildschirm“ und Signatur der Beteiligten via Unterschriftenpad, gibt es diverse Änderungen, und zwar nicht nur im Bereich der elektronisch errichteten Urkunden, sondern auch für Urkunden, die in originärer Papierform errichtet werden. Diese Änderungen wollen auf fachlich-/technischer Ebene verstanden und angewendet bzw. umgesetzt werden.