Webinar

Das Webinar mit Ronja Tietje

Datenschutz im Notariat

Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 spielt der Datenschutz eine gewichtige Rolle in der Kanzlei. Auch berufsrechtliche Verpflichtungen zur Verschwiegenheit sind seit jeher zu beachten gewesen. Neue Herausforderungen, wie zum Beispiel das Arbeiten im Homeoffice und die zunehmende Digitalisierung in den Kanzleien stellen datenschutzrechtliche Fragen in den Raum, die verlässlich beantwortet werden müssen.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Das Seminar gibt einen kompakten Überblick zu folgenden Fragestellungen:
Inhalt:
Wo lauern die versteckten Gefahren von Datenschutzverletzung und welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
Warum sind Datenschutzverletzungen nicht nur haftungsrelevant, sondern können auch wirtschaftlich große Schäden anrichten?
Wie werden Datenschutz, Datensicherheit und das notarielle Berufsrecht bei der Bearbeitung von Aufträgen jederzeit gewahrt?
Wie müssen die kanzleieigene IT und alle Kanzleimitglieder eingebunden sein?
Was bedeutet: Verarbeitungsverzeichnis, Gap Analysis und TOM´s?
Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten?
Wie ist mit Betroffenenrechte umzugehen?

Ronja Tietje

Gepr. Rechtsfachwirtin und Notarfachwirtin, Beraterin für Anwalts- und Notarkanzleien (Tietje & Schrader oHG). Sie hat sich als Dozentin, Fachbuchautorin und Tätigkeiten im ReNo-Bundesverband einen Namen gemacht.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 229,-€*
05.10.2023
Dauer: von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Pause: 30 Minuten
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richet sich an die Mitarbeiter*innen aber auch Notare und Notarinnen im Notariat.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Melden Sie sich hier zum Webinar an

Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.

Rechnungsadresse


Kontakt


Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen
Weitere Informationen

Vorsicht bei solchen Keksen

21. September 2023
Anke Stachow
Jeder, der im Internet surft, kennt sie: die Cookie-Banner. Sie tauchen sofort auf, wenn eine Webseite aufgerufen wird, und zwingen den Besucher zur Entscheidung: Cookies – ja oder nein oder nur teilweise? Zugegeben, das kann schon lästig sein. Verzichten dürfen die Betreiber deshalb aber keinesfalls auf die kleinen Textdateien, die über eine Webseite im Internetbrowser […]
Weiterlesen
beA - Kartentausch

beA-Kartentausch Mitarbeiter – Ein stetiger Wechsel

14. September 2023
Wendy Böker
Kaum wurden die beA-Karten für die Postfachinhaber getauscht, schon steht der nächste Wechsel an. Die ersten beA-Mitarbeiterkarten wurden im Herbst 2016 ausgegeben. Und bei einer Gültigkeit von 7 Jahren steht hier nunmehr ein weiterer Wechsel an. Anders als bei den Postfachinhabern allerdings vollzieht sich ein Wechsel hier automatisch. Die Postfachinhaber werden über beA kontaktiert, dass […]
Weiterlesen
Geldwäscheprävention

Geldwäsche-Prävention: Anwältinnen und Anwälte müssen sich rechtzeitig beim Meldeportal registrieren

31. August 2023
Anke Stachow
Die Zeit drängt: Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Köln registrieren, sofern sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. Das ist immer dann der Fall, wenn sie bei bestimmten Geschäften und Tätigkeiten mitwirken, die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG aufgeführt werden. […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usercarttagphone-handsetmap-markercalendar-fullclockmagnifiercrossmenuchevron-up