Software
Jetzt 4 Wochen GRATIS testen

Mehr Freiheit mit Rainmaker

Vollständiges Kanzleimanagement System
Integrierte beA-Empfangskomponente
Fristen Modul (Electronical Deadline Management)
RVG- und Honorar-Abrechnung
Datenmigration aus Altsystemen inklusive!

Kanzleimanagement in der Cloud mit Rainmaker

Unterwegs beim Mandanten, im Homeoffice oder in der Kanzlei: Mit Rainmaker haben Sie stets Zugriff auf alle Akten, Dokumente, Termine – einfach alles, was Sie zur Bearbeitung Ihrer Mandante benötigen! Die Cloudlösung Rainmaker vereint verschiedene Rainmaker Module in einer Applikation. Rainmaker ist hochverfügbar und dank Hosting in einem zertifizierten deutschen Rechenzentrum werden alle Daten sicher verschlüsselt. Damit ist die Cloudsoftware eine mehr als sinnvolle Ergänzung bzw. Alternative, auch wenn Sie bereits über eine Kanzleisoftware verfügen.

Rainmaker – Ihre Vorteile

Dreh- und Angelpunkt beim Kanzlei-Management ist das Dashboard. Es zeigt Ihnen anstehende Fristen, Termine und Wiedervorlagen (FTW) und hebt besonders eilige Todos hervor
Die Aktenverwaltung und -bearbeitung von Rainmaker ist leistungsstark, intuitiv und übersichtlich.
An einer zentralen Stelle hat man nicht nur alle Fristen im Blick, sondern darüber hinaus alle Wiedervorlagen, Termine und anstehenden To-Dos.
Ob Sie nach RVG oder Honorarvereinbarung abrechnen, mit Rainmaker erstellen Sie die entsprechenden Abrechnungen mit wenigen Klicks.
Die integrierte SoldanFachsuche dient als Ausgangspunkt für jede juristische oder steuerrechtliche Recherche
Sie erhalten Rainmaker für nur 69,– € / Monat & Nutzer*.
Jetzt Rainmaker 4 Wochen testen
* Der GRATIS-Test endet automatisch. Um Rainmaker nach der Testphase zu nutzen, müssen Sie aktiv ein Abonnement abschließen. Sie erhalten Rainmaker für nur 69,-€ / Monat & Lizenz zzgl. MwSt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat, bei einer Kündigungsfrist 10 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat

Rainmaker – so funktioniert es!

Kanzlei-Management neu gedacht – Rainmaker bietet alle Funktionen einer vollwertigen Kanzleisoftware als Cloudlösung. Mandatsbearbeitung von der Aktenanlage bis zur Abrechnung – Rainmaker unterstützt Sie effizient bei der täglichen Arbeit.
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorteile hat eine Cloudlöung?
Für kleine und mittlere Unternehmen bieten sich Cloudlösungen an, da eine teure IT-Infrastruktur oder gar eine Serverlandschaft unnötig werden – Sie sparen also bares Geld. Die Nutzer greifen einfach mit ihrem Gerät und (W)LAN auf die im Internet bereit gestellte Infrastruktur zu. Darüber hinaus steht eine Cloudlösung jederzeit und überall zur Verfügung – perfekt für mobiles Arbeiten und Homeoffice.
Kann man Mandantendaten der Cloud anvertrauen?
Ja, die Rainmaker-Daten werden verschlüsselt beim deutschen Webhosting-Anbieter, der Hetzner Online GmbH, gespeichert. Hetzner Online ist nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert. Das Zertifikat steht für ein adäquates Sicherheitsmanagement, Datensicherheit, Vertraulichkeit von Informationen und die Verfügbarkeit von IT-Systemen
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Rainmaker zu nutzen?
Ja, die Rainmaker-Daten werden verschlüsselt beim deutschen Webhosting-Anbieter, der Hetzner Online GmbH, gespeichert. Hetzner Online ist nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert. Das Zertifikat steht für ein adäquates Sicherheitsmanagement, Datensicherheit, Vertraulichkeit von Informationen und die Verfügbarkeit von IT-Systemen
Lässt sich das beA in Rainmaker integrieren?
Sie können die beA-Nachrichten innerhalb von Rainmaker abrufen, wenn Sie das Zusatzmodul beA-Direkt nutzen.

Das beA-Modul transportiert alle ankommenden beA-Nachrichten direkt in Ihr E-Mail-System. Es besteht die Möglichkeit, sowohl ein eEB unmittelbar nach dem Nachrichteneingang abzugeben als auch über die Versandapplikation Nachrichten an die Gerichte und andere Berufsträger zu versenden.

Um die Nachrichten auch in Rainmaker zu empfangen, hinterlegen Sie Ihr E-Mail-Postfach in Rainmaker – so werden automatisch alle E-Mails in das Rainmaker Kanzlei-Postfach weitergeleitet.
Habe ich Zugriff auf meine Daten, wenn kein Internet zur Verfügung steht?
Ja, die Rainmaker-Daten werden verschlüsselt beim deutschen Webhosting-Anbieter, der Hetzner Online GmbH, gespeichert. Hetzner Online ist nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert. Das Zertifikat steht für ein adäquates Sicherheitsmanagement, Datensicherheit, Vertraulichkeit von Informationen und die Verfügbarkeit von IT-Systemen

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren

Fordern Sie jetzt Ihre 4-wöchige Testphase an!
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an!
0201 8612-123
Sie erreichen uns von
Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Uhr

Unsere neuesten Blogbeiträge

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – Inkrafttreten noch im Juni

22. Mai 2023
Lukas Hoffmann
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
Weiterlesen

Datenschutzbeauftragter in der Kanzlei für Strafrecht– Bestellpflicht ja oder nein?

17. Mai 2023
Ulf Haumann
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
Weiterlesen

beA – Kontrollpflichten zu gesendeten Nachrichten

9. Mai 2023
Christian Rekop
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-upchevron-down