In dem Seminar werden besondere Problematiken in Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilfemandaten behandelt. Betrachtet werden nicht nur die Formalien bei PKH, VKH und BerH; vordergründig steht die Frage, in welchen Situationen die beigeordnete Anwältin / der beigeordnete Anwalt die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren von wem erhalten kann. Aufgezeigt wird auch, ob auch mit der PKH-Mandantin / dem PKH-Mandanten eine Vergütungsvereinbarung über eine höhere als die gesetzliche Vergütung geschlossen werden kann oder gar ein Erfolgshonorar vereinbart werden kann.