Dienstleistung / Sekretariat
Mit jedem Brief wird gespart!

Soldan Postservice

Bis zu 35 % sparen gegenüber dem herkömmlichen Postversand
Sparen Sie jeden Handgriff und das Material
Erleichterung für Ihre Mitarbeiter
Zuverlässiger Einzelverbindungsnachweis inkl. Versand-ID
Ideal für den Versand von Honorar-Rechnungen*

Sie versenden Ihre Honorar-Rechnungen per Briefpost? Vereinfachen Sie Ihren Briefversand, wie z. B. Rechnungen, Forderungsmanagementbriefe und weitere Aussendungen, mit dem Soldan Postservice als kosten- und personalsparende Lösung:

Seit dem 17.07.2024 reicht die Textform bei Anwaltsrechnungen durch die Änderung des §10 RVG aus*:         So können Sie Ihre Rechnungen digital mit dem Soldan Postservice in den Briefversand geben und dabei bis zu 35% sparen.

Bei den Steuerberatern* funktioniert es mit der Zustimmung der Mandanten (§9 Abs. 1 StBVV).

Soldan Postservice – Ihre Vorteile

Bis zu 35% sparen gegenüber dem herkömmlichen Postversand
Entlasten Sie Ihre Mitarbeiter
Perfekt für die Briefe, die nicht eigenhändig zu unterschreiben sind, wie z. B. Honorar-Rechnungen*
Sparen Sie jeden Handgriff und das Material in der eigenen Poststelle für den Postausgang
Zuverlässiger Einzelverbindungsnachweis inkl. Versand-ID
Jetzt zum Soldan Postservice beraten lassen

So einfach funktioniert der Soldan Postservice

Häufig gestellte Fragen
Mit welchem Postdienstleister arbeiten Sie beim Soldan Postservice zusammen?
Soldan arbeitet mit der Deutschen Post zusammen, dem bewährten Zustelldienst in Deutschland.
Ist eine zuverlässige Zustellung garantiert?
In der Regel landet der ausgedruckte, kuvertierte und frankierte Brief bereits am nächsten Werktag beim Empfänger im Briefkasten.
Höhere Effizienz?
Mit dem Soldan Postservice können Sie bequem von überall aus rund um die Uhr Ihre Kanzleipost versenden. Der digitale Briefversand spart Zeit, weil das Ausdrucken, Kuvertieren, Frankieren und Versenden die Deutsche Post übernimmt. Damit sind die Zeiten vorbei, als man alle Briefe selbst ausdrucken, ordentlich falten und in ein Kuvert zwängen musste. Zudem spart man Geräte-, Material- und Portokosten, denn man benötigt für bestimmte Briefe keinen Drucker und keine Briefumschläge oder -marken.
Kann die Kanzlei den Service auch außerhalb der Kanzleiräume, z. B. aus dem Homeoffice, nutzen?
Ein weiterer wichtiger Vorteil in der heutigen Zeit: Sie und Ihr Team können die Kanzleipost auch einfach von zuhause aus erledigen und müssen nicht zum Versenden in die Kanzlei kommen. Auch den täglichen Gang zur Postfiliale oder zum Briefkasten können sich die Mitarbeiter sparen. Das entlastet Sie, aber auch Ihre Belegschaft. Sie können sich alle auf andere Aufgaben konzentrieren.
Hat der Versand auch einen umweltpolitischen Vorteil?
Ob im Home-Office oder am Arbeitsplatz – mit der Desktop-Lösung wird die Kanzleipost auch ressourcenschonend zu den Empfängern gebracht. Der Versand mit GoGreen ist klimafreundlich. Möglich machen das Investitionen in internationale Klimaschutzprojekte.
Wie erhalte ich einen Nachweis über versendete Sendungen - analog zu einem Postausgangsbuch?
Zu jedem Brief können Sie sich einen zuverlässigen Einzelverbindungsnachweis inkl. Versand-ID downloaden, den Sie z. B. zur Mandanten-Akte oder in ihrem Postausgangsbuch speichern können.
* Ist noch eine eigenhändige Unterschrift bei Honorar-Rechnungen erforderlich?
Bisher mussten Anwaltsrechnungen an die Mandantschaft durch Anwälte eigenhändig unterzeichnet werden – bei zunehmender elektronischer Aktenführung war das Schriftformerfordernis dabei manchmal ein Ärgernis. Künftig geht das auch ohne Medienbruch: die Textform reicht aus. § 10 RVG wurde entsprechend modernisiert – und damit eine Forderung von DAV und BRAK im Rahmen der RVG-Anpassung umgesetzt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (BGBl. 2024 I Nr. 234 vom 16.07.2024) ist das bisherige Schriftformerfordernis für die Berechnung der Anwaltsvergütung gegenüber Mandanten entfallen. Die Änderung des § 10 RVG ist am 17. Juli 2024 in Kraft getreten.

10 Abs. 1 S. 1 RVG lautet nunmehr: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform.“

Die Rechnung muss daher nicht mehr persönlich unterzeichnet werden, es reicht – unabhängig von der Zustimmung des Auftraggebers (die derzeit bei den Steuerberatern noch erforderlich ist) – die Textform aus. 

Steuerberater müssen schon seit einiger Zeit ihre Rechnungen nicht mehr eigenhändig unterzeichnen: Die Rechnungen sind auch ohne Unterschrift des Berufsträgers gültig. Die Erstellung und der Versand in Textform setzen allerdings die Zustimmung des Auftraggebers (Mandanten) voraus. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Mandant für jede Rechnung einzeln zustimmt (§ 9 Abs. 1 StBVV). Auch eine nach Erhalt einer Rechnung in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers ist gültig. Im Allgemeinen bietet es sich an, eine entsprechende Zustimmungserklärung in den Steuerberatungsvertrag mit aufzunehmen.

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