Die „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, umgangssprachlich genannt „EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937)“, verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Whistleblower-Systems.
Mit dem HinSchG will der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) war am 16.09.2022 Top 25 in der Bundesrats-Sitzung. In dieser Sitzung hat der Bundesrat nur einen geringen Bedarf an Änderungen angemeldet, sodass mit einem schnellen Inkrafttreten des HinSchG zu rechnen ist.
Grundlegendes Ziel der EU-Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren, gleichzeitig jedoch auch den Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte/Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser zu schützen, sodass für diese keine negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen als Folge der Meldung zu befürchten sind.
Mit der Hintbox als Whistleblower-System setzen Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des HinSchG um.