Die Prävention von Geldwäsche ist von großer Bedeutung für Rechtsanwälte und Notare. Seit 2001 und 2005 wurden diese Berufsgruppen durch EU-Richtlinien in das Geldwäschegesetz (GwG) einbezogen. Rechtsanwälte und Notare gelten als "Gatekeeper", da sie zur Platzierung illegal erwirtschafteter Gelder missbraucht werden können. Wann unterliegen Anwälte und Notare den GwG-Pflichten? Die Verpflichtung nach dem GwG betrifft […]