1. Gesetz, Konzept oder Urteil im Detailbereich öffnen
Sobald der Inhalt im Detailpanel sichtbar ist, können Sie direkt mit dem Text arbeiten. Die Kommentarfunktion hängt nicht an einem separaten Bearbeitungsmodus, sondern an der angezeigten Passage selbst.
2. Relevante Textstelle markieren und Notiz eintragen
Markieren Sie mit der Maus den Satz, Halbsatz oder Abschnitt, zu dem Sie etwas festhalten wollen. In der aktuellen Ansicht erscheint daraufhin ein kleines Popover. Dieses können Sie anklicken und dann einfach eine Notiz eintragen.
3. Notiz später wieder öffnen und bearbeiten
Gespeicherte Kommentare sind nicht nur einmalige Marker. Bestehende Notizen lass sich wieder öffnen, anpassen und auch löschen. Das ist für echte juristische Arbeit entscheidend. Kommentare sind selten beim ersten Schreiben fertig. Oft werden sie im Verlauf eines Falls, einer Recherche oder einer Schriftsatzarbeit präzisiert.