Die Zeit drängt: Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Köln registrieren, sofern sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. Das ist immer dann der Fall, wenn sie bei bestimmten Geschäften und Tätigkeiten mitwirken, die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG aufgeführt werden. […]