Nicht jede Kanzlei braucht einen Geldwäschebeauftragten.
Für Rechtsanwälte gilt: Ab mehr als 30 Berufsträgern oder Berufsangehörigen sozietätsfähiger Berufe ordnen die Rechtsanwaltskammern die Bestellung eines GwB an – gestützt auf die BRAK-Musteranordnung (Stand 2022).
Kleinere Kanzleien sind formal nicht verpflichtet, aber das Prüfungsrisiko steigt mit dem Tätigkeitsumfang.
Externer Geldwäschebeauftragter (optional buchbar)
Kerberos stellt qualifizierte externe Geldwäschebeauftragte inkl. Stellvertretung. Der externe GwB überwacht die GwG-Einhaltung, aktualisiert Risikoanalysen und übernimmt die Behördenkommunikation – auf Basis der Kerberos-Compliance-Infrastruktur. Wichtig: Externe Geldwäschebeauftragte stellen Ihnen direkte interne Expertise zur Verfügung. Zeitgleich gelten die besonderen Arbeitnehmerrechte, die intern bestellten Geldwäschebeauftragten zustehen, nicht für extern bestellte Geldwäschebeauftragte. Externe Geldwäschebeauftragte können zudem auch kurzfristig – beispielsweise als Ersatz bei Ausfällen (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit uvm.) – eingesetzt werden.