Dienstleistung / Compliance
Geldwäsche-Prävention für Kanzleien

NEU: 
Regpit - Die effektive
Geldwäsche-Compliance-
Software für Kanzleien

Modulare All- in- One Plattform
Juristische Expertise + Automatisierung
Intuitiv und sofort nutzbar
Sehen Sie selbst, wie einfach
Regpit funktioniert: Demo buchen

Was ist Regpit?

.... ist eine modulare Plattform für die gesetzeskonforme Mandantenprüfung und Geldwäscheprävention in Kanzleien.
Mit Regpit setzen Kanzleien gesetzliche Anforderungen effizient, digital und rechtssicher um: Von der Identifizierung neuer Mandanten über die Prüfung von Sanktionslisten bis hin zu verpflichtenden Schulungen.
Alle Prozesse laufen automatisiert in einem zentralen Dashboard und entlasten Ihr Team spürbar – ganz ohne zusätzlichen IT-Aufwand.

Regpit - All-in-one-Cockpit

Vorteil für Sie
Sofort startklar: Sofort einsatzbereit, kurzes Setup, keine Wartezeiten
Rechtssicher nach GwG: Alle Module gesetzeskonform, revisionssicher, auditfähig
Immer auditbereit: Jederzeit prüf-/nachweissicher, Prozesse vollständig dokumentiert/abrufbar
Kein IT-Aufwand. Keine IT-Implementierung, browserbasiert, intuitiv, unkompliziert
Intuitiv für Ihre Mandanten: Auch für Nicht-Experten schnelle Routine
Effizienz trifft Service: Automatisierte Workflows sparen Zeit/Kosten - Helpdesk durch Regpit-Team verfügbar
Branchenverständnis (Kanzleien)
Reduzieren Sie Aufwand - behalten Sie den Überblick. 
Mit smarter AML-Compliance von Regpit.
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Die effektive Geldwäsche-Compliance-Software für Kanzleien. 
- Modulare All-in-One Plattform
- Juristische Expertise + Automatisierung
- Intuitiv und sofort nutzbar

Häufig gestellte Fragen
Warum sind Anwälte, Notare und Steuerberater vom GWG betroffen?
Juristische Berufe und Steuerberater haben im Rahmen des Geldwäschegesetzes eine besondere Bedeutung. 

Rechtsanwälte und Notare werden vom Bundesfinanzministerium als hoch risikobehaftet in Bezug auf Geldwäsche eingestuft.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu hohen Strafen führen, oft in Millionenhöhe. Hinzu kommen die öffentliche Bloßstellung und Reputationsschäden
Regpit vereinfacht AML- und KYC-Prozesse und erleichtert die lückenlose Überprũfung der ldentität Ihrer Mandanten. So schützen wir Sie vor potenziellen Risiken und bewahren die Integrität Ihrer Geschäftstätigkeit.

Das Geldwäschegesetz stellt erhebliche Anforderungen an die Steuerberatungsberufe. Es erfordert die Einrichtung und regelmäßige Pflege von Risikomanagement, internen Sicherheitsmaßnahmen, umfangreicher Due Diligence, Know Your Customer (KYC)-Verfahren und einem System zur Meldung verdächtiger Aktivitäten. Hier kommt Regpit ins Spiel mit einer Beratung, kombiniert mit einfach zu nutzenden AML- und KYC-Prozessen. Diese Prozesse erleichtern die lückenlose Identitätsüberprüfung Ihrer Mandanten. Durch die Implementierung robuster Identitätsprüfungsmaßnahmen und umfassender Due Diligence werden Sie vor potenziellen Risiken und gewährleisten die Integrität Ihrer Geschäftstätigkeit geschützt.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Sollten Tatsachen vorliegen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, dann muss dieser Verdacht sofort gemeldet werden. Die Schwelle des Verdachtsfalls ist schnell erreicht. Ausreichend ist, wenn die Mandantenbeziehung ungewöhnlich oder auffällig im Vergleich zu anderen Mandaten erscheint. Dabei müssen Sie nicht sicher wissen, dass eine Straftat oder eine sonstige kriminelle Handlung stattgefunden hat. Eine Verdachtsmeldung ist auch dann abzugeben, wenn sich Probleme im Zusammenhang mit dem wirtschaftlich Berechtigten ergeben oder wenn der Mandant seiner Offenlegungspflicht hierzu nicht nachkommt.
Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Die Verdachtsmeldungen sind über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial intelligence Unit (FIU) abzugeben.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung darf das Geschäft nicht durchgefünrt werden. außer ein solcher Aufschub des Gescnäfts würde die Aufklarung einer Straftat behindern. Erst nach Zustimmung der FlU oder der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf des dritten Werktags nach Abgabe der Verdachtsmeldung darf das Geschäft durchgeführt werden. Es sei denn, die FiU oder die Staatsanwaltschaft haben die Durchführung untersagt. Außerdem darf weder der Kunde noch ein Dritter darüber informiert werden. Den potenzielle Täter soll nicht gewarnt werden.
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