Dienstleistung / Compliance
Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Ganz einfach mit dem Soldan-Baukasten zur Geldwäsche-Prävention

Externer Geldwäsche-Beauftragter
Audit Geldwäschekonzept
KYC: Kundenidentifikation / Due Dilligence
Schulungen
31.12.2023: Registrierungspflicht im Meldeportal goAML für Anwälte/Notare
Die Komfort-Lösung für die Geldwäsche-Prävention

Profitieren Sie von einer optimalen Beratung durch Juristen und 
Compliance-Manager mit GwG-Expertise unseres Partners Kerberos.

Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet bestimmte Personenkreise, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Banken, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken, Güterhändler, zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Daher sind diese Branchen verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden, um Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen. 

Unser Kooperationspartner, KERBEROS, ist ein auf Geldwäscheprävention und Compliance spezialisierter Dienstleister. Als Ihr Partner in sämtlichen geldwäscherechtlichen Themen schützt KERBEROS Sie vor den Folgen mangelnder Rechtskonformität und gibt Ihnen den nötigen Freiraum, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Mit KERBEROS setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen um – behördenfest und rechtssicher.

Soldan-Geldwäsche-Prävention – Ihre Vorteile unseres modularen Baukastens
Wählen Sie die für Sie interessanten Module aus

Externer Geldwäschebeauftragter
Transparenz und signifikante Kostenersparnis
Optimale Beratung durch GwG-Experten (Juristen, Compliance Manager)
Entlastung für die Mitarbeiter: Sie können sich auf ihre Fachaufgaben konzentrieren
Keine interne Interessenkollision
Wahrung der Neutralität im Innen- und Außenverhältnis
Der Arbeitgeber muss keinen Mitarbeiter für Aus- und Fortbildung zum Geldwäschebeauftragten freistellen
Vermeidung von Unmut zwischen den Mitarbeitern, da kein erweiterter Kündigungsschutz ausgesprochen werden muss
Minimierung des Geldwäscherisikos
Weitere Module:
Verschaffen Sie sich einen grundlegenden Überblick mit einem Audit Geldwäschekonzept
Einfach per App: KYC Kundenidentifikation von natürlichen und juristischen Personen / Due Diligence
Schulungen: In unseren Webinaren, Präsenzschulungen oder E-Learning-Modulen erhalten Sie direkt von unseren Compliance-Experten Antworten und Lösungsvorschläge oder erhalten ein Zertifikat zum Geldwäschebeauftragten.
Unsere Spezialisten beraten unverbindlich und umfassend zu den Modulen
Jetzt zur Geldwäsche-Prävention beraten lassen

Soldan Geldwäscheprävention – so funktioniert sie!

Häufig gestellte Fragen
Welche neue Pflichten gelten für Notare ab 01. April 2023?
Das Pflichtenprogramm der Notare im Geldwäschebereich wird ab 01. April 2023 immer umfangreicher und ist inzwischen ein zentraler Punkt der Geschäftsprüfungen bei Notaren: Je nach Kammerbezirk ist 2023 vermehrt mit – angekündigten und unangekündigten – Prüfungen und Sonderprüfungen zum Thema Geldwäsche zu rechnen. In den Notariaten müssen daher die Prozesse und Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention erhöht werden.

Warum sind die Prozesse für die Notariate so aufwändig?
Mit dem SDG II (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) wurden verschiedene Gesetzestexte angepasst. Dazu gehört unter anderem auch das Geldwäschegesetz (GwG) (Artikel 4 SDG II). Hiernach werden insbesondere Notaren neue Pflichten auferlegt. Sie werden durch Ergänzungen und Änderungen des GwG dazu verpflichtet, über die Einhaltung des Barzahlungsverbotes beim Tausch oder Erwerb von inländischen Immobilien zu wachen (§16a Abs. 2 Satz 1 GwG).

 Welche Prozesse sind das?
Zu den Prozessen, die angepasst werden müssen, zählen unter anderem die Kundenidentifizierung (KYC/Due Diligence), Plausibilitätsprüfungen, Meldepflichten sowie die Dokumentationspflichten nach dem GwG.

Welche Anforderungen gibt es?
Inländische Immobilien dürfen nicht mehr mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelmetallen erworben werden (§16a Abs. 1 GwG).
Die Überwachung des Barzahlungsverbotes verlangt von Notaren, dass die an den Transaktionen Beteiligten entsprechende Nachweise erbringen. Hierzu eignen sich vor allem Zahlungsbestätigungen der jeweiligen Kreditinstitute. Der Nachweis entfällt nur dann, sofern die Erwerbssumme 10.000€ nicht übersteigt oder die Transaktion über Anderkonten der Notare vorgenommen wird (§16a Abs. 5 GwG).
Zusätzlich zur Einforderung der Zahlungsbestätigungen müssen Prüfungen auf deren Schlüssigkeit durchgeführt werden (§16a Abs. 3 Satz 1 GwG). Notare müssen sicherstellen, dass die eingebrachten Mittel aus nachvollziehbar legalen Quellen stammen und den Kaufabsichten entsprechen.
In Fällen, in denen die (vollständige) Gegenleistung erst nach Einreichung des Eintragungsantrags erfolgt, müssen entsprechende Prüfungen auf Schlüssigkeit sowie die Überwachung der Einhaltung des Barzahlungsverbots durch Notare über eine Zeitspanne von bis zu einem Jahr erfolgen (§16a Abs. 4 GwG).
Hierbei sind Notare dazu verpflichtet, die entsprechenden Nachweise von ihren Klienten aktiv einzufordern (§16a Abs. 4 Satz 5 GwG).
Stellen Notare bei Ihren Prüfungen Anhaltspunkte fest, die auf eine Verbindung zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, müssen sie Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgeben. Hierbei gilt jedoch eine verlängerte Transaktionssperre von fünf Werktagen im Vergleich zu den bisherigen drei Werktagen, nach denen eine Transaktion trotz Abgabe einer Verdachtsmeldung ohne Rückmeldung der zuständigen Behörde durchgeführt werden darf (§16a Abs. 3 Satz Nr. 1-2 GwG).
Dieselben o.g. Vorgaben gelten für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, in deren mittel- oder unmittelbaren Besitz sich inländische Immobilien befinden Entsprechende Besitzverhältnisse gilt es also vorab zu prüfen.
Zudem wird die Identifizierungspflicht der wirtschaftlich Berechtigten verschärft. So wurde der §19 Abs. 3 GwG dahingehend ergänzt, dass im Falle der nicht-Identifizierung einer natürlichen Person als wirtschaftlich Berechtigte hierfür bestimmte Gründe angegeben werden müssen.

Gibt es neue Dokumentationspflichten?
Die Überwachung der Einhaltung des Barzahlungsverbotes muss, wie alle weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften, nach den gesetzlichen Regelungen revisionssicher für fünf Jahre gespeichert werden (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 GwG). Das gilt nicht nur aber insbesondere für die Fälle, in denen Notare Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgeben.
Welche Vorteile haben wir als Kanzlei bei einem externen Geldwäschebeauftragten?
- Transparenz und signifikante Kostenersparnis
- Optimale Beratung durch GwG-Experten (Juristen, Compliance Manager)
- Kein Mitarbeiter muss für Aus- und Fortbildung zum Geldwäschebeauftragten freigestellt werden
- Kein erweiterter Kündigungsschutz für Mitarbeiter in der Kanzlei
- Keine interne Interessenkollision
- Minimierung des Geldwäscherisikos
Wie sieht der Leistungsumfang beim externen Geldwäschebeauftragten aus?
- Bestellung zum externen oder stellvertretenden Geldwäschebeauftragten
- Registrierung beim Meldeportal „GoAML“
- Übernahme des Verdachtsfallmanagements und Verdachtsmeldungen
- Dokumentation und Archivierung von Meldungen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Financial Intelligence Unit (FIU)
- Telefonische kostenfreie Beratungshotline
- Optional: Bereitstellung des Hinweisgebersystems (49 € / Monat)
Welche Vorteile ergeben sich für uns als Kanzlei bei einem Audit zum Geldwäschekonzept?
- Entlastung Ihres internen Geldwäschebeauftragten
- Exemplarische Vorgabe für die internen Prozesse
- Kostenfreier Check der neuen Prozesse im 2. Jahr nach Umsetzung
- Optimale Beratung durch GwG-Experten (Juristen, Compliance Manager)
- Minimierung des Haftungsrisikos
Welche Leistungen sind beim Audit inkludiert?
- Audit Ihrer internen Prozesse mit Handlungsempfehlungen
- Erstellung einer ausführlichen Risikoanalyse
- Aktualisierung nach einem Jahr
- Erstellung Richtlinie und Arbeitsanweisung
- Bereitstellung von Kundenidentifikations-Prozessvorgaben (KYC) und Muster
Welches Leistungsspektrum gibt es bei KYC (Kundenidentifikation)?
- KYC Prüfung von natürlichen Personen
- KYC Prüfung von juristischen Personen Standard
- KYC Prüfung von juristischen Personen Komplex
- KYC Intensivprüfung (Due Diligence)
- KYC Adverse Media Check (Medienbeobachtungs-Service) in deutsch oder englisch
Unsere Produkt-Bausteine
Externer Geldwäschebeauftragter
Audit Geldwäschekonzept
KYC - Kundenidentifikation
Schulung Geldwäscheprävention
Jetzt persönlich beraten lassen
Bitte beraten Sie mich zur Geldwäsche-Prävention!
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an!
0201 8612-251
Sie erreichen uns von
Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Uhr

Unsere neuesten Blogbeiträge

Rechtsanwälte und Notare als "Gatekeeper" bei der Geldwäsche-Prävention?

20. November 2023
Anna Bolz
Die Prävention von Geldwäsche ist von großer Bedeutung für Rechtsanwälte und Notare. Seit 2001 und 2005 wurden diese Berufsgruppen durch EU-Richtlinien in das Geldwäschegesetz (GwG) einbezogen. Rechtsanwälte und Notare gelten als "Gatekeeper", da sie zur Platzierung illegal erwirtschafteter Gelder missbraucht werden können. Wann unterliegen Anwälte und Notare den GwG-Pflichten? Die Verpflichtung nach dem GwG betrifft […]
Weiterlesen

Der Digitale Kanzlei Podcast

15. November 2023
Oliver Schwartz
Unser neuer Podcast rund um alle Themen zur digitalen Kanzlei ist da! Für die ersten Folgen konnte ich interessante Interview-Partner gewinnen, die unterschiedliche Aspekte des modernen Rechtsmarktes beleuchten. Dabei geht es z.B. darum, was man als Kanzlei auf seinem Weg zur Digitalisierung von den großen Legal-Tech Pionieren lernen kann. Wie man Kriterien für eine sinnvolle […]
Weiterlesen

Von 45 Minuten auf 2 Sekunden – Large Language Models im Wissensmanagement

Wenn man wie ich in einem Juristenhaushalt lebt, passiert es gelegentlich, dass beim Abendessen Rechtsprobleme diskutiert werden. Jüngst hat mich ein solches Gespräch zu einem Experiment veranlasst, von dem ich in diesem Blogbeitrag berichten will. Meine Frau erzählte nicht ohne Stolz, dass sie ein Urteil des OLG Karlsruhe gefunden hat, das sie der Gegenseite ordentlich […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-upchevron-down