Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrer letzten Mitteilung vom 23.05.2024 nochmals auf die Notwendigkeit des Austausches von beA-Softwarezertifikaten hin. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer weist zusätzlich darauf hin, dass alte Zertifikate ab dem 01.07.2024 gesperrt werden. Hintergrund sind technische Verbesserungen für eine sichere Verschlüsselung.
Seit dem 20.11.2023 können bestehende Zertifikate getauscht bzw. neue Zertifikate erworben werden. Wir empfehlen Ihnen, den notwendigen Softwarezertifikatstausch schnellstmöglich vorzunehmen und so einer vielleicht raschen Sperrung im Jahr 2024 sowie möglichen Überlastungen vorzugreifen.
Für den schnellen und unkomplizierten beA-Softwarezertifikatstausch bieten wir eine kostenpflichtige Supportdienstleistung an. Dabei greifen Sie auf das Knowhow und die aktive Hilfestellung von speziell geschulten Mitarbeitern zu, die sich in der gesamten beA-Software- und Zertifikatswelt auskennen. Buchen Sie diese Dienstleistung direkt in unserem Buchungskalender.