Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet bestimmte Personenkreise, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Banken, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken, Güterhändler, zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Daher sind diese Branchen verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden, um Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Unser Kooperationspartner, KERBEROS, ist ein auf Geldwäscheprävention und Compliance spezialisierter Dienstleister. Als Ihr Partner in sämtlichen geldwäscherechtlichen Themen schützt KERBEROS Sie vor den Folgen mangelnder Rechtskonformität und gibt Ihnen den nötigen Freiraum, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Mit KERBEROS setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen um – behördenfest und rechtssicher.
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Wichtiger Hinweis: Am 31.12.2023 endete die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Die Registrierung ist bei der Bestellung eines externen Geldwäschebeauftragten über Kerberos inklusive.