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Das Webinar mit Gabriele Waldschmidt

Crash-Kurs: Die Antragsformular für GV-Vollstreckung und Pfüb

Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herrscht Formularzwang. Für Gläubiger(-vertreter), die effektiv vollstrecken wollen, gilt: mit „mal eben ausfüllen“ oder „einfach mal was ankreuzen“ ist es nicht getan. In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können. 
Hinweis: Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung verabschieden. Die Formulare werden komplett geändert. Durch die neue Modul-Struktur hat der Gläubiger zukünftig die Möglichkeit, sich den Auftrag bzw. Antrag (mit Einschränkungen) selbst zusammen zu stellen. Ab 01.09.2024 dürfen Anträge nur noch mittels der neuen Formulare gestellt werden. Ab 01.09.2024 dürfen Anträge nur noch mittels der neuen Formulare gestellt werden.

Allerdings hat der Gesetzgeber bereits die Änderungen der neuen Formulare beschlossen, so dass ab 09/2024 auch die neuen geänderten Formulare innerhalb einer Übergangsfrist bis 30.09.2025 genutzt werden dürfen. Außerdem plant das BMJ, den Anwendungsbereich der §§ 754a und 829a ZPO zu erweitern. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen kommen bzw. geplant sind.
Schwerpunkte:
Das GV-Formular
jetzt auch Herausgabevollstreckung
(nur?) Zustellungsauftrag?
Dauerthema 1: gütliche Erledigung
Vermögenauskunft – Kombi-Auftrag noch sinnvoll? Erneute VA? Nachbesserung?
Dauerthema 2: Anschriftenermittlung durch den GV und Drittauskünfte
Sachpfändung
Das Pfüb-Formular
Antrag und Beschluss(-Entwurf)
nur noch ein Formular für Unterhaltsforderung und gewöhnliche Forderung
Daten Gläubiger und Schuldner
Drittschuldnerangaben
Module E-K - nur auf den ersten Blick identisch mit den bisherigen Ansprüchen A-G
Deliktsforderung
Gabriele Waldschmidt

Gabriele Waldschmidt

Gepr. Rechtsfachwirtin. Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig, Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ im „JurBüro“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; Mitautorin des Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 159,- €; ab 2024: 199,- €€*
29.11.2024
Dauer: von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Pause: inkl. Pausen
Ort: Online
Preis: 159,- €; ab 2024: 199,- €€*
24.01.2025
Dauer: von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Ort: Online
Preis: 159,- €; ab 2024: 199,- €€*
22.05.2025
Dauer: von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiter in Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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Weitere Informationen

E-Rechnung in Kanzleien – Was? Wann? und Wie? 

11. November 2024
Christian Rekop
Mit unserem Blogbeitrag https://digitalekanzlei.de/e-rechnungspflicht-kommt-auch-fuer-anwaelte-und-steuerberater/ informierten wir im Oktober ausführlich über die E-Rechnungspflicht in Kanzleien ab 2025. Zu Spezialfragen und -antworten der Anwaltschaft, wie z.B. das Verhältnis der E-Rechnung zur Verschwiegenheitspflicht oder zur jüngsten Formerleichterung anwaltlicher Rechnungen sei auf https://www.rak-berlin.de/kammerton/ausgaben/ausgabe/ausgabe-05-2024/wann-wird-die-erechung-zur-pflicht/ verwiesen.  Dieser Beitrag soll einen kompakten Überblick zu den unterschiedlichen Pflichten zu unterschiedlichen Stichtagen bis 2028 […]
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E-Rechnungspflicht kommt auch für Anwälte und Steuerberater

2. Oktober 2024
Anke Stachow
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 ist die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) beschlossen worden. So müssen vom 1. Januar 2025 an Unternehmen solche Rechnungen empfangen können. Vom 1. Januar 2027 an müssen Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erreicht haben, ihren Geschäftskunden auch E-Rechnungen schicken können. Ab […]
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KI in juristischen Online-Datenbanken

20. September 2024
Christian Rekop
Im Rahmen des diesjährigen EDV-Gerichtstages in Saarbrücken, Mitte September, hat juris die durch ein Sprachmodell unterstütze Softwareanwendung juris KI vorgestellt. Damit haben nun alle relevanten Anbieter juristischer Online-Datenbanken eine KI-Lösung annonciert, welche die Recherche in juristischen Fachinformationen erleichtern soll oder sonstige Funktionen für juristische Recherchearbeit bereithält. Die Lösungen befinden sich teilweise noch in Pilot- oder […]
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