Webinar

Das Webinar mit Horst-Reiner Enders

RVG im familienrechtlichen Mandat

In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Spezielle Problematiken in diesen Mandaten werden anhand von praxisnahen Beispielen betrachtet und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Das Webinar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Familienrecht wird erteilt.
Themenschwerpunkte u.a.:
BGH stellt klar: Welchen Auftrag darf der Mandant dem Rechtsanwalt erteilen und welche Auswirkungen hat das auf die Gebühren und die mögliche Erstattung derselben!
Einigungsgebühr auch im Beratungsmandat auch ohne Vergütungsvereinbarung möglich!
Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten? Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr im Verbund – jetzt durch KostRÄG 2021 geregelt!
Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen?
Mitvergleichen der Hauptsache in dem EA-Verfahren und umgekehrt?
Außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer gerichtlicher Verfahren
Stufenantrag - Verfahrenswert und Gebühren! Kostenersparnis für den Mandanten, wenn unstreitiger Teilbetrag sofort anerkannt wird?
Vergütungsvereinbarung: Was sollte der Rechtsanwalt beachten? Zeittaktklausel, Erfolgshonorar, Stundenhonorar in Kombination mit einem mehrfachen der gesetzlichen Vergütung und einer Erhöhung des Verfahrenswertes! Unangemessen hohe Vergütung!
Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Neue Entscheidung des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb! Bei welchen Fallgestaltungen kann die Differenz zwischen VKH-Vergütung und Wahlanwaltsvergütung realisiert werden?
Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei VKH, und was bei Beratungshilfe?
Beschwerde gegen vorl. Entziehung der Fahrerlaubnis! Gesonderte - gebührenrechtliche - Angelegenheit?
Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Neuregelung durch KostRÄG 2021!
Muss der Rechtsanwalt den Mandanten über sein Widerrufsrecht belehren? Vorsicht: BGH konkretisiert, wann bei einer Anwaltskanzlei ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem vorliegt!
Hinweis
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Familienrecht wird erteilt.
Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 195€*
12.11.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 14;45 Uhr
Pause: 45 Minuten
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familienrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. 
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
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