In den vergangenen Wochen haben viele Kanzleien wieder Post von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bekommen. Es geht um den Tausch der beA-Karten für Kanzleimitarbeitende sowie der beA-Softwarezertifikate. Bereits im vergangenen Jahr wurden die beA-Karten für Anwälte und Anwältinnen ausgetauscht. Aus dem gleichen Grund müssen nun auch die beA-Karten für Mitarbeitende und die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einem Sondernewsletter vom 16.11.2023 mit. Die Inhaber von beA-Software-Zertifikaten können ab sofort über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate erstellen. Sie können dort aber auch Mitarbeitende-Karten und Softwarezertifikate kündigen, sofern sie keinen Bedarf mehr dafür haben.
Für den Austausch der Karten gibt es zwei Gründe: Zum einen verlieren die älteren beA-Karten für Mitarbeitende und Softwarezertifikate ihre Gültigkeit. Diese ist aus Sicherheitsgründen auf sieben Jahren begrenzt. Wie die BRAK weiter mitteilt, sind von dem Austausch aber auch Zertifikate betroffen, deren Gültigkeit nicht zeitnah ablaufen würde. Dies hängt mit einer Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. Das Amt hat empfohlen, die Schlüssellänge der Zertifikate zu heben: Während die alten Zertifikate noch eine Schlüssellänge von 2.048 Bit besitzen, beträgt sie bei den neuen 3.072 Bit, teilt die zuständige Bundesnotarkammer mit. Sie hat auch angekündigt, „alle derzeit bestehenden Zertifikate“ im Laufe des kommenden Jahres zu sperren. „Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Wir werden uns mit der Bundesrechtsanwaltskammer hierzu genau abstimmen. Auf jeden Fall wird jeder Zertifikate-Inhaber ausreichend Zeit für den Austausch haben“, sagt Stefan Semmelroggen, Technischer Direktor (CTO) der Bundesnotarkammer auf Anfrage. Die erst im vergangenen Jahr ausgetauschten beA-Karten der Anwältinnen und Anwälte behalten aber ihre Gültigkeit. Sie müssten nicht ausgetauscht werden, weil sie schon die sicherere Schlüssellänge besäßen, betont Semmelroggen.
Allerdings verlief der Austausch der beA-Karten im vergangenen Jahr nicht ganz reibungslos: Soldan bietet Service beim beA-Kartentausch | Soldan #insights. Zwar bietet die Bundesnotarkammer eine Reihe von Hilfestellungen: So informiert sie auf der Webseite der Zertifizierungsstelle über den Tausch der beA-Softwarezertifikate und bietet auch Onlinehilfe über ihr Kundenportal. Gleichwohl ist der Zertifikatstausch nicht trivial. „Das neue Zertifikat muss beantragt werden, vom Postfachinhaber dann selbst erstellt, aktiviert und dann an mehreren Stellen im Webclient und der Zertifikatsverwaltung des beA getauscht werden“, stellt Christian Rekop, Leiter Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan, fest. Wie bereits beim beA-Kartentausch für Anwältinnen und Anwälte bietet der Kanzleispezialist deshalb auch jetzt einen kostenpflichtigen Service dafür an. Für die Kunden der Soldan-Lösung beA-Direkt gibt es einen Sonderpreis. Die Resonanz sei groß, berichtet Rekop.
Bereits seit dem 6. Dezember gibt es Anzeichen dafür, dass die Erstellung der Softwarezertifikate nicht reibungslos läuft. Jedenfalls berichten Soldan-Kunden häufiger davon, dass sie Fehlermeldungen im Zuge des Downloads erhalten.
Informationen zu dem Soldan-Service zum Zertifikate-Tausch finden Interessierte hier: beA Zertifikats-Tausch | Digitale Kanzlei.
Anke Stachow ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt „Recht und Steuern“. Seit Anfang 2015 schreibt sie für Soldan regelmäßig über Themen, die Anwälte und Steuerberater interessieren. Anke Stachow hat viele Jahre als Redakteurin für die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gearbeitet.