Unternehmen sollten sich mit der Implementierung von Hinweisgebersystemen befassen. Digitale Hinweisgebersysteme ermöglichen eine offene Fehlerkultur und sorgen dafür, dass Unternehmen frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden können.12.05.2023: Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde final verabschiedet. Das Gesetz ist
am 02.07.2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 bzw. 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen.
05.04.2023: Vermittlungsausschuss wird angerufen - Nachdem das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen im Bundesrat gescheitert war, wurden zwei neue Gesetzesentwürfe beraten. Diese wurden allerdings im Rechtsausschuss als teilweise verfassungswidrig angesehen. Am 05.04.2023 entschied dann die Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Bereits am 05.04.2023 war auf der Website des Vermittlungsausschuss eine Mitteilung zu lesen, dass die Regierung in Sachen HinSchG den Vermittlungsausschuss anruft. In der Mittelung heißt es allerdings noch, dass eine Terminierung bislang nicht stattgefunden hat. Weitere Informationen zum Vermittlungsausschuss finden Sie fortlaufend in diesem Blog oder auf der
Website des Ausschusses.
Somit ist nun das weitere Vorgehen und die Planung der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wieder offen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 12.05.2023 statt. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine Einigung bis zu dieser Sitzung gefunden wird.
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird somit noch Mitte diesen Jahres gerechnet.31.03.2023: Verabschiedung kurzfristig aufgeschoben: Am 30.03.2023 hätte das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen im Bundestag in 2. und 3. Lesung beraten werden sollen. Wenige Stunden vor der Beratung wurde der Punkt von der Tagesordnung gestrichen. Eine Verabschiedung fand somit nicht statt. Die Verabschiedung wird voraussichtlich auf die nächste Sitzungswoche verschoben. Nach der kurzfristigen Streichung der Beratung zum Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen meldete Till Steffen, Bundestagsabgeordneter der Grünen, dass vielversprechende Gespräche mit der CDU stattgefunden haben. So wurde kurzfristig entschieden, den Bundestag nicht am 30.03.2023 über das Gesetz entscheiden zu lassen. Stattdessen ist nun eine Verabschiedung in der nächsten Sitzungswoche (Mitte April) vorgesehen, so Steffen via Twitter. Vorherige Beratung im Rechtsausschuss: Am 27.03.2023 hatte der Rechtsausschuss bereits zu den beiden neuen Gesetzesentwürfen beraten. Die Regierung plante, das Gesetz aufzusplitten. Ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz sollte somit schneller verabschiedet werden. Die Verantwortlichkeiten für Länder wurden in ein zustimmungspflichtiges Gesetz aufgeteilt. Dieses Vorgehen wurde vom Rechtsausschuss teilweise kritisiert.
15.03.2023: Änderungen im Gesetzesentwurf: Der neue Gesetzesentwurf (Link zum Entwurf), der am 17.03.2023 im Bundestag beraten wird, enthält nur wenige Änderungen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend:
Nicht-zustimmungspflichtig durch Ausnahmen:
Der letzte Entwurf war zustimmungspflichtig. So konnte das Gesetz im Bundesrat gestoppt werden. Der neue Gesetzesentwurf sieht Ausnahmen für insbesondere Landessbeamte vor. Somit wird das neue Gesetz als nicht-zustimmungspflichtig im Bundestag beraten. Der Bundesrat muss das neue Gesetz somit nicht bestätigen, kann aber im Nachgang noch Einspruch einlegen. Ausnahmen für Beamte sollen in einem weiteren, zustimmungspflichtigen Gesetz geregelt werden. Weitere Informationen über die zusätzlichen Regelungen finden Sie auf der Website des Bundestags (https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005991.pdf).
Inkrafttreten nach Verkündung nun nach einem Monat: Im vorherigen Gesetz war ein Inkrafttreten nach der Verabschiedung nach 3 Monaten vorgesehen. Dieser Zeitraum wurde nun verkürzt, sodass das neue Gesetz nur einen Monat nach der Verkündung in Kraft tritt. Allerdings sollen die festgelegten Sanktionen erst 6 Monate nach Verkündung greifen. Das neue Gesetz soll nun am 17.03.2023 im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Im Anschluss wird es an den Rechtsausschuss überwiesen, bevor es in zweiter und dritten Lesung im Bundestag beraten wird.
10.03.2023: Erneute Beratung im Bundestag: In der Bundestagssitzung vom 17.03.2023 wird erneut zum Hinweisgeberschutzgesetz beraten. Als TOP 25 soll nicht nur das HinSchG beraten werden, sondern auch zusätzliche Regelungen zum Gesetz. Das Gesetz war zunächst am 10.02.2023 im Bundesrat durch Verweigerung CDU-geführter Bundesländer zunächst gescheitert. Im Anschluss wurde Deutschland von der EU-Kommission wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verklagt. Zunächst wurde nicht mit einer schnellen Einigung und Umsetzung gerechnet. Nun könnte das Gesetz doch schneller in Kraft treten, als angenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundestags unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-hinweisgeber-937542
16.02.2023: EU-Kommission verklagt Deutschland: Wie nun bekannt wurde, verklagt die Europäische Kommission insgesamt 8 Staaten wegen einer fehlenden Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Unter den 8 Staaten sind neben Deutschland auch noch Italien, Spanien und Polen. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 umsetzen müssen. Da dies nicht geschehen ist, liegt die Klage nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zunächst würde eine Klage ohne Folgen bleiben. Allerdings muss nun eine Reaktion der Bundesregierung folgen. Anderenfalls könnte ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt werden.
10.02.2023: Keine Zustimmung des Bundesrats: Am Freitag, den 10.02.2023 wurde das HinSchG im Bundesrat als TOP2 besprochen und konnte bei der folgenden Abstimmung nicht die Mehrheit erlangen. Somit ist das Gesetz zunächst gescheitert. Kritik kam von den CDU-geführten Bundesländern. Bayern lehnte das Gesetz ab, Hessen enthielt sich. Benjamin Strasser (Parlamentarischer Staatssekretär) plädierte für die Zustimmung im Bundesrat. Dabei betonte er die Bedeutung des Gesetzes, nicht nur für die Regierung, sondern auch die Gesellschaft im Allgemeinen. Durch frühes Einschreiten durch Unternehmen ließen sich Haftungs- und Reputationsschäden vermeiden. Strasser verwies auch darauf, dass bereits viele Unternehmen Hinweisgebersysteme eingeführt haben, um Missstände rechtzeitig aufzudecken. Die weitere Umsetzung ist nun offen. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzubinden. Somit könnte noch ein Kompromiss gefunden werden. Allerdings wird mit einer erheblichen Verzögerung bis zur finalen Verabschiedung gerechnet. Das Gesetz hätte durch den deutschen Gesetzgeber bereits vor über einem Jahr umgesetzt werden müssen. Durch die Verzögerung drohen nun erneut Strafen durch die EU. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gegen Deutschland gestartet.
16.12.2022: Bundestag verabschiedet das Hinweisgeberschutzgesetz
14.12.2022: Hinweisgeberschutzgesetz passiert den Rechtsausschuss
29.09.2022: Der deutsche Bundestag berät zum HinSchG.
September 2022: Der Bundesrat berät zum HinSchG.
27. Juli 2022: Die Bundesregierung veröffentlicht einen Regierungsentwurf. Dieser unterscheidet sich teilweise vom Referentenentwurf.
April 2022: Bundesjustizminister Marco Buschmann veröffentlicht einen neuen Referentenentwurf.
Februar 2022: Da die Umsetzung des deutschen Gesetzes bis zur Frist der EU (17.12.2021) nicht fertiggestellt wurde, leitete die EU ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Davon betroffen war nicht nur Deutschland, sondern auch weitere EU-Länder.
Ende 2021: Die neue Ampel-Koalition führt das HinSchG im Koalitionsvertrag auf und sichert eine konforme Umsetzung zu
Anfang 2021: Das SPD-geführte Justizministerium der vorherigen Großen Koalition legt einen Entwurf zur Ressortabstimmung vor. Einwände der CDU/CSU kippen den Gesetzesentwurf
Oktober 2019: Die EU beschließt die EU-Whistleblower-Richtlinie