Professionelle Rechtsanwender können gängige Sprachmodelle im Rahmen der juristischen Recherche nicht als juristisches Frage-Antwort-System nutzen, da falsche Antworten und das Fehlen von Quellenangaben zu einem zu geringen Nutzwert führen. Was aber, wenn das Sprachmodell nur im Kontext und mit Quellenangabe von deutschen Gerichtsentscheidungen antworten darf? Genau das tut responsis!
Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?
Die Anwendungsfälle für künstliche Intelligenz im Kanzlei- und Rechtsdienstleistungsumfeld sind vielfältig. Die Dokumentenerstellung oder -analyse sind beliebte Felder, in denen KI helfen kann, aber auch die Recherche ist nach wie vor ein zeitintensiver Bereich der juristischen Fallbearbeitung, der mit der neuen Technik unterstützt werden kann. Mit responsis haben wir eine KI-Rechtsprechungsrecherche entwickelt, die den qualitativen Anforderungen von Rechtsanwendern an allgemeine Rechtsantworten gerecht wird und dem Sicherheitsbedürfnis von Berufsgeheimnisträgern genügt. In einer kurzen halbstündigen Präsentation überzeugen wir Sie von den Möglichkeiten der rechtsgebietsübergreifenden Recherche und verdeutlichen die enorme Zeitersparnis, die Sie mit unserer KI-Lösung erreichen können.
Inhalte der Produktpräsentation:
Beispielhafte Rechtsfragen und Rechtsantworten
Überprüfen von Quellenangaben
Vergleich einer KI-Rechtsprechungsrecherche zu herkömmlichen Schlagwortsuchen
Überblick zu verantwortungsvollem KI-Einsatz in Kanzleien und Rechtsabteilungen
technische und rechtliche Hintergründe sowie Sicherheitsaspekte
Christian Michael Rekop, LL.M.
Leiter des Bereiches Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan und Dozent für Legal Tech und Legal Operations an der FOM Hochschule.
Exklusiv für Rechtsanwender responsis soll die allgemeine Rechtsrecherche von professionellen Juristinnen und Juristen unterstützen, kann die eigenverantwortliche, fachkundige Recherche jedoch nicht ersetzen. responsis ist daher nicht für die Nutzung durch juristische Laien geeignet.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser oder Microsoft Teams erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).
Anmelde- und Stornobedingungen Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.
Datenschutzhinweis Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Inhouse-Seminar – beA
Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar. Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Im Beschluss vom 16.09.2025, VIII ZB 25/25*, hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Einreichung elektronischer Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für Berufsausübungsgesellschaften präzisiert. Diese Entscheidung bringt erhebliche Erleichterungen für Kanzleien und stärkt die Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr. Worum ging es? In dem zugrundeliegenden zivilrechtlichen Verfahren hatte das Amtsgericht die Klage abgewiesen, die […]
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