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Das Webinar mit Gabriele Waldschmidt

Crash-Kurs: Die Antragsformular für GV-Vollstreckung und Pfüb

Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herrscht Formularzwang. Für Gläubiger(-vertreter), die effektiv vollstrecken wollen, gilt: mit „mal eben ausfüllen“ oder „einfach mal was ankreuzen“ ist es nicht getan. In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können. 
Hinweis: Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung verabschieden. Die Formulare werden komplett geändert. Durch die neue Modul-Struktur hat der Gläubiger zukünftig die Möglichkeit, sich den Auftrag bzw. Antrag (mit Einschränkungen) selbst zusammen zu stellen. Ab 01.09.2024 dürfen Anträge nur noch mittels der neuen Formulare gestellt werden. Ab 01.09.2024 dürfen Anträge nur noch mittels der neuen Formulare gestellt werden.

Allerdings hat der Gesetzgeber bereits die Änderungen der neuen Formulare beschlossen, so dass ab 09/2024 auch die neuen geänderten Formulare innerhalb einer Übergangsfrist bis 30.09.2025 genutzt werden dürfen. Außerdem plant das BMJ, den Anwendungsbereich der §§ 754a und 829a ZPO zu erweitern. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen kommen bzw. geplant sind.
Schwerpunkte:
Das GV-Formular
jetzt auch Herausgabevollstreckung
(nur?) Zustellungsauftrag?
Dauerthema 1: gütliche Erledigung
Vermögenauskunft – Kombi-Auftrag noch sinnvoll? Erneute VA? Nachbesserung?
Dauerthema 2: Anschriftenermittlung durch den GV und Drittauskünfte
Sachpfändung
Das Pfüb-Formular
Antrag und Beschluss(-Entwurf)
nur noch ein Formular für Unterhaltsforderung und gewöhnliche Forderung
Daten Gläubiger und Schuldner
Drittschuldnerangaben
Module E-K - nur auf den ersten Blick identisch mit den bisherigen Ansprüchen A-G
Deliktsforderung
Gabriele Waldschmidt

Gabriele Waldschmidt

Gepr. Rechtsfachwirtin. Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig, Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ im „JurBüro“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; Mitautorin des Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 159,- €; ab 2024: 199,- €€*
29.11.2024
Dauer: von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Pause: inkl. Pausen
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiter in Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
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