Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

beA-Softwarezertifikate – Dringender Handlungsbedarf bis 30.06.2024 

6. Juni 2024
Christian Michael Rekop, LL.M.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erinnert in ihrer letzten Mitteilung vom 23.05.2024 nochmal an die Notwendigkeit des Austausches der alten beA-Softwarezertifikate, da alte Zertifikate ab dem 01.07.2024 gesperrt werden.  Die Hintergründe und technischen Details wurden bereits im Dezember letzten Jahres im Blogbeitrag „Soldan bietet Hilfe beim Tausch von beA-Karten für Mitarbeitende und beA-Softwarezertifikaten“ genannt.  Der Zertifikatstausch […]
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Sichere Videoverhandlungen – auf die Technik kommt es an

22. Februar 2024
Anke Stachow
In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 hat der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen über das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vertagt. Ein neuer Termin steht derzeit noch nicht fest. Dem Bundesrat war der Entwurf, der vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen worden war, in manchen Punkten zu weit […]
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Bremer Rechtsanwälte vs. Bremer Datenschutzbehörde

8. Februar 2024
Dipl.-Math. techn. Georg Nestmann
In Bremen streitet sich die Rechtsanwaltskammer (RAK) mit der Landesdatenschutzbeauftragten der Stadt. Die Datenschutz-Behörde vertritt die Auffassung, dass Anwältinnen und Anwälte verpflichtet sind, den E-Mail-Verkehr mit Mandantschaft, Gegnern oder Kolleg*innen nur per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) zu führen. Konflikte gab es zwischen den zwei Parteien schon seit der Einführung der DSGVO 2018. Mit der Einführung der neuen […]
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