Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Kanzlei Compliance im Lichte der Digitalisierung

29. Juni 2023
Christian Rekop
Regelkonformes Verhalten in Kanzleien wird durch die Digitalisierung einerseits komplexer, andererseits einfacher. Dieser Beitrag soll kurz die Herausforderungen und Benefits zusammenfassen. Ein Plus an Digitalisierung und Automatisierung bedeutet in der Regel auch ein Plus an zu beachtenden Normen. Der Datenschutz umfasst auch die Verpflichtung, Daten auf dem Stand der Technik zu verarbeiten aber auch das […]
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Soldan bedankt sich für reges Interesse an Vortrag zur Automatisierung von Arbeitsabläufen in Kanzleien

20. Juni 2023
Nina Sander
Was ist technisch möglich? Welche Vor- und Nachteile bringen bestimmte Darreichungsformen von Software und verschiedene Bauarten? Welche Rahmenbedingungen stecken Gesetzgeber und höchstrichterliche Rechtsprechung? Welche Vorgehensweisen bei Digitalisierungsprojekten haben sich in Kanzleien bisher besonders bewährt? Antworten auf diese und viele andere Fragen konnte Soldan in den Themen Elektronischer Rechtsverkehr und Fristenmanagement mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern […]
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JuMiKo will Empfangsbekenntnis abschaffen

14. Juni 2023
Anke Stachow
Die Justizministerinnen und -minister der Länder wollen das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) abschaffen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25. und 26. Mai 2023 haben sie beschlossen, dass der Bundesjustizminister eine Regelung zur Abschaffung des eEB vorlegen soll. „Bei Zustellungen über einen sicheren Übermittlungsweg wird der Zugang im Postfach des Empfängers bereits durch die automatisierte Eingangsbestätigung nachgewiesen. Eines […]
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