Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Cybersicherheit in Kanzleien

3. Mai 2023
Christian Michael Rekop, LL.M.
Zunächst ein paar Zahlen zur Risikolage: Rechtsabteilungen aus über 100 befragten Unternehmen bewerten die Risiken für Unternehmen in den Bereichen Compliance, Datenschutz und Cybersecurity am höchsten.[1] Der Bericht Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik spricht von 14,8 Millionen Meldungen über Schadprogramm-Infektionen an deutsche Netzbetreiber (+100 % im […]
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Die Automatisierung von Arbeitsabläufen in Kanzleien

26. April 2023
Christian Michael Rekop, LL.M.
Wer die Automatisierung mithilfe von Technik in der eigenen Kanzlei vorantreiben möchte und sich zuvor noch nicht mit Techniken des klassischen Projektmanagements beschäftigt hat, könnte vorab von einigen Erkenntnissen profitieren, die wir bei Soldan aus den Erfahrungen in der Begleitung von Kanzleien im digitalen Wandel ableiten können. In einer sechsteiligen Artikelserie zur Digitalen Kanzlei sollen […]
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Neue Pflichten und Prozesse für Notare bei der Geldwäsche-Prävention seit 01.04.2023

17. April 2023
Ines Woltmann
Das Pflichtenprogramm der Notare im Geldwäschebereich wurde u.a. zum 1. April 2023 immer umfangreicher und ist inzwischen ein zentraler Punkt der Geschäftsprüfungen bei Notaren: Je nach Kammerbezirk ist 2023 vermehrt mit – angekündigten und unangekündigten – Prüfungen und Sonderprüfungen zum Thema Geldwäsche zu rechnen. In den Notariaten müssen daher die Prozesse und Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention […]
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