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Das Webinar mit Gabriele Waldschmidt

Crash-Kurs: Die Antragsformular für GV-Vollstreckung und Pfüb

Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herrscht Formularzwang. Für Gläubiger(-vertreter), die effektiv vollstrecken wollen, gilt: mit „mal eben ausfüllen“ oder „einfach mal was ankreuzen“ ist es nicht getan.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können. 
Hinweis: Seit dem 01.10.2025 müssen die geändertenen Auftrags- bzw. Antragsformulare genutzt werden. In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Formulare sinnvoll ausgefüllt werden können.

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wurde verabschiedet und wird im wesentlichen zum 01.10.2026 in Kraft treten. Kernelement dieses Gesetzes ist die Anpassung der §§ 754a u. 829a ZPO, so dass zukünftig alle Dokumente elektronisch übermittelt werden können, die zur Einleitung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. In der Folge müssen auch die Formulare wieder geändert werden. Die Dritte Verordnung zur Änderung der ZVFV wird daher ebenfalls zum 01.10.2026 in Kraft treten. Wir zeigen Ihnen die kommenden Änderungen.
Schwerpunkte:
Das GV-Formular
jetzt auch Herausgabevollstreckung
Daten Gläubiger / Schuldner
(nur?) Zustellungsauftrag?
Dauerthema 1: gütliche Erledigung
Vermögenauskunft / Sachpfändung
Dauerthema 2: Anschriftenermittlung durch den GV und Drittauskünfte
Das Pfüb-Formular
Antrag und Beschluss(-Entwurf)
Drittschuldnerangaben
Module E-K - nur auf den ersten Blick identisch mit den bisherigen Ansprüchen A-G
Kurzüberblick Module N-S
Gabriele Waldschmidt

Gabriele Waldschmidt

Gepr. Rechtsfachwirtin. Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig, Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ im „JurBüro“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; Mitautorin des Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz sowie der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung"; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 179,- €€*
19.06.2026
Dauer: von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
25.06.2026 & 26.06.2026
Tag 1:
Dauer: von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Tag 2:
Dauer: von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
17.12.2026 & 18.12.2026
Tag 1:
Dauer: von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Tag 2:
Dauer: von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiter in Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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