Datenschutz Schulungen

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für viele Kanzleien, Notariate und auch Mandanten kamen infolgedessen datenschutzrechtliche Fragen auf.

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Zu den Schulungen
Inhouse-Schulung
Die Datenschutzgrundverordnung in der Kanzlei
Seit dem 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In der DS-GVO ist keine Ausnahme für Kanzleien normiert. Insofern ergeben sich Fragen zu datenschutzrechtlichen Handlungspflichten und zur Benennung, Stellung und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten auch für Kanzleien.
Webinar
Datenschutzschulung für Mitarbeiter
Viele Kanzleien haben sich seit dem 25.05.2018 lediglich mit der Frage beschäftigt, ob ein Datenschutzbeauftragter für die Kanzlei benannt werden muss oder nicht. Dabei übersehen Kanzleien, für die keine Bestellpflicht gilt, häufig alle anderen datenschutzrechtlichen Handlungspflichten, allen voran die Pflicht zur Sensibilisierung von Mitarbeitern in Datenschutzfragen. Eine Datenschutzschulung ist eine Vorkehrung im Sinne des Art. 24 Abs. 2 DSGVO und somit ein Muss in allen Kanzleien. Die Schulungen müssen nachweisbar dokumentiert sein.
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