Jetzt gilt es! Ab 17.12.2023 müssen KMU das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen.
Bieten Sie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater Ihren Mandanten eine Komplettlösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an. Mit unserer Soldan Hintbox können Sie digitale Hinweisgebersysteme schnell und einfach implementieren. Darüber können Sie die eingehenden Hinweise bearbeiten und Folgemaßnahmen umsetzen.
Der Referent, Herr Dr. Ubbo Aßmus, wird Ihnen dieses mannigfaltige Beratungfeld aufzeigen.
Inhalte des Webinars:
Einführung in das Thema des Hinweisgeberschutzes
Die Anforderungen des HinSchG
attraktives Beratungsfeld für Mandantengewinnung und Umsatzsteigerung für Ihre Kanzlei
Das Webinar richtet sich an Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Wir empfehlen Ihnen hierfür einen aktuellen Web-Browser (Chrome oder Mozilla Firefox) sowie die Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher). Für die aktive Teilnahme benötigen Sie ein Mikrofon. Sie erhalten von uns mit der Anmeldebestätigung einen Konferenz-Link, für den keine weitere Registrierung erforderlich ist.
Bitte geben Sie nach einem „Klick“ auf diesen Konferenz-Link einfach Ihren Namen an und klicken anschließend auf "Teilnehmen".
Anmelde- und Stornobedingungen Eine Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Seminarbeginn möglich. Für eine bessere Planung bitten wir um Mitteilung, sollten Sie am Webinar nicht teilnehmen können.
Datenschutzhinweis Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
Aufzeichnung Das Webinar wird für interne Schulungszwecke aufgezeichnet.
Weitere Schulungsangebote
Inhouse-Seminar – beA
Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar. Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]