Wer ein KI-System eigenverantwortlich im beruflichen Kontext einsetzt, muss laut KI-Verordnung innerhalb der Kanzlei oder im Unternehmen für die nötige KI-Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer Sorge tragen. Das ergibt sich aus Artikel 4 KI-Verordnung (KI-Kompetenz) und Artikel 3 KI-Verordnung (Wer ist Betreiber eines KI-Systems). Diese Regeln gelten bereits ab 02.02.2025.