Webinar

Das Webinar mit René Fergen

KI und die Anwaltschaft: Wie jeder Rechtsanwalt von KI profitieren kann (und muss)

Ob Sie wollen, oder nicht: KI wird die Arbeit eines jeden Anwalts verändern. Daher spricht René Fergen in diesem Webinar über die transformative Rolle, die Künstliche Intelligenz und Chatbots in der Anwaltschaft einnehmen werden. Er stellt drei Schlüsselbereiche vor, in denen KI neue Maßstäbe setzen und die Arbeitsweise von Anwälten nachhaltig verändern wird - und gibt mit JUPUS und co. konkrete Beispiele, mit denen Sie als Rechtsanwalt von dieser Entwicklung profitieren können (und müssen).

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Die einzelnen Schwerpunkte des jeweiligen Online-Seminars entnehmen Sie bitte den beiden unten stehenden Ausschreibungen!

Themenschwerpunkte:
Einordnung: Wie wirken sich KI und Chatbots auf die Anwaltsarbeit aus?
3 Bereiche, in denen der KI-Einsatz Anwaltskanzleien den größten Vorteil bieten kann
Konkrete Beispiele für den gewinnbringenden Einsatz von KI in Kanzleien (vom Einzelanwalt bis zur Sozietät)
Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: kostenlos€*
08.11.2023
Dauer: von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich sowohl an den Anwalt oder die Anwältin als auch an die Mitarbeiter:in in Anwaltskanzleien.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Sollten Sie am Webinar nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte kurz schriftlich mit.

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Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Die Pflicht zur elektronischen Einreichung besteht in Zivilsachen sowie den Fachgerichtsbarkeiten und weiteren seit dem 01.01.2022 bundesweit. Anwälte, die erst in 2022 ihre Zulassung erhalten haben und Mitarbeiter, die als Quer- oder Wiedereinsteiger in der Kanzlei arbeiten, müssen ab Tag 1 der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wissen, auf was rechtlich zu achten ist und wie das beA bedient wird. Nur so lassen sich Haftungsfallen vermeiden. Das Seminar geht explizit auf die Bedürfnisse dieser Teilnehmergruppe ein. Die Referenten führen Sie durch einen lebendigen Vortrag.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Unsere sehr erfahrenen Referenten behandeln in diesem Fortgeschrittenen-Seminar zum beA im 1. Teil aktuelle Rechtsprechung u. a. der Bundesgerichte und Fragen rund um die Anforderungen an die Büroorganisation. Im 2. Teil werden die Teilnehmer mit spezifischen Besonderheiten in der beA-Bedienung vertraut gemacht. Die Referenten sind Autoren des Werks "Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV - Pflichten - Vorteile - Haftungsfallen, 4. Aufl. 2022 Deutscher Anwaltverlag und ausgewiesene Kenner rund um das Thema beA. Sie führen durch einen lebendigen Vortrag.
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ChatGPT

Datenschutzkonform mit AI arbeiten: Chancen für Kanzleien bei der Arbeit mit generativer KI

6. März 2025
Florian Spengler
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
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Innovative Lösung von NENNA.AI sorgt für den sicheren Einsatz von KI in der Kanzlei

Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
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KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung in Kanzleien

18. Februar 2025
Christian Rekop
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]
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