Webinar

Das Webinar mit Rechtsanwalt 
Mag. Michael Lanzinger

NetzBeweis - Beweissicherung im Internet für Strafverteidiger

Täter, Opfer oder beides zugleich? Cybercrime ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein Missgeschick aus Unwissenheit

Welche Inhalte werden in dem Webinar vermittelt?

Online und Offline sind – auch im Strafrecht – längst nicht mehr zu trennen. Das Mobiltelefon ist nicht nur Mittelpunkt des Lebens sondern auch de facto das wichtigste Beweismittel geworden.

Doch der technische Fortschritt stellt die geltenden Gesetze und auch die ermittelnden Behörden immer wieder auf die Probe. Wie soll die Cloud gesichert werden? Was ist die beste Sicherungsart für umfassende Chat-Kommunikation? Wie kann man ein kontaminiertes Gerät soweit ‚reinigen‘, dass es wieder ausgefolgt werden kann?

RA Mag. Michael Lanzinger gibt in diesem Webinar einen Überblick über die geltende Rechtslage sowie die praktischen Herausforderung und technische Lösungen, um im Internet möglichst effizient Beweise zu sichern. Sei dies nun um gegen Lovescamming vorzugehen oder um die Unschuld der eigenen Mandantschaft zu beweisen.

Schwerpunkte:
Aktuelle Rechtslage in der Beweissicherung
Praktische Herausforderung bei der Beweissicherung für Strafverteidiger
Beispiele für technische Lösungen 
Praktische Tipps und Tricks
Hinweis/Aufzeichung:
Das Webinar wird ggf. für interne Schulungszwecke aufgezeichnet.
Unsere Termine im Überblick
Ort: online
Preis: kostenlos€*
11.12.2024
Dauer: von 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Diese Webinar richtet sich an alle Kanzleien, die schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig oder mit dem Thema Cybercrime konfrontiert sind. 

Das Webinar ist u.a. geeignet für:

- Fachanwälte für Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in den vorgenannten Kanzleien
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Wir empfehlen Ihnen hierfür einen aktuellen Web-Browser (Chrome oder Mozilla Firefox) sowie die Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher). Für die aktive Teilnahme benötigen Sie ein Mikrofon. Sie erhalten von uns mit der Anmeldebestätigung einen Konferenz-Link, für den keine weitere Registrierung erforderlich ist. Bitte geben Sie nach einem „Klick“ auf diesen Konferenz-Link einfach Ihren Namen an und klicken anschließend auf "Teilnehmen".
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Melden Sie sich hier zum Webinar an

Anmelde- und Stornobedingungen
Eine Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Seminarbeginn möglich. Für eine bessere Planung bitten wir um Mitteilung, sollten Sie am Webinar nicht teilnehmen können

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
Anmeldung - Schulung

Rechnungsadresse


Kontakt


Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen
Weitere Informationen
ChatGPT

Datenschutzkonform mit AI arbeiten: Chancen für Kanzleien bei der Arbeit mit generativer KI

6. März 2025
Florian Spengler
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
Weiterlesen

Innovative Lösung von NENNA.AI sorgt für den sicheren Einsatz von KI in der Kanzlei

Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
Weiterlesen

KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung in Kanzleien

18. Februar 2025
Christian Rekop
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usercarttagphone-handsetmap-markercalendar-fullclockmagnifiercrossmenuchevron-up