Webinar

Das Webinar mit Nadine Matthaei

Telefon- und Empfangstraining für Kanzleimitarbeiter

Die Assistenten/innen am Empfang jeder Kanzlei sind die erste Anlaufstelle für Mandanten, sei es am Telefon oder in den Räumlichkeiten der Kanzlei. Sie sind das Herz des Büros und DIE Visitenkarte der Kanzlei.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Die Wirkung schlecht ausgebildeter Assistenten/innen oder Auszubildenen am Empfang wird leider noch immer unterschätzt. Ein professioneller, kundenorientierter und herzlicher Kanzleiservice schafft Vertrauen, bindet Mandaten dauerhaft und schafft eine belastbare Mandatsbeziehung.
Anhand von lebendigen Fällen aus dem Kanzleialltag erfahren die Teilnehmer/innen, wie sie die Kanzlei professionell präsentieren. Sie verbessern ihre Fähigkeit im Umgang mit schwierigen Mandanten und lernen Gespräche zeitlich und inhaltlich effizient zu führen. Die Teilnehmer/innen lernen wichtige und leicht erlernbare Techniken kennen, mit deren Hilfe sie stets souverän auf Einwände und Beschwerden reagieren können und auch bei persönlichen Angriffen einen kühlen Kopf bewahren.
Schwerpunkte:
Aufbau einer guten Mandatsbeziehung
Grundlagen des Business Knigge im Kanzleialltag
Techniken einer aktiven Gesprächssteuerung
Umgang mit Beschwerden & unfairen Angriffen
Schlagfertigkeitstechniken
Praxistraining und individuelles Feedback
Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 279,-€*
02.05.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Online
Preis: 279,-€*
02.07.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Online
Preis: 279,-€*
22.08.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Online
Preis: 279,-€*
10.10.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Online
Preis: 279,-€*
14.11.2025
Dauer: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Mitarbeiter:innen in Anwaltskanzleien
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 7 Tage vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie ca. 1 Wochen vor Seminarbeginn eine Rechnung über die Seminargebühr.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen
Weitere Informationen
ChatGPT

Datenschutzkonform mit AI arbeiten: Chancen für Kanzleien bei der Arbeit mit generativer KI

6. März 2025
Florian Spengler
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
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Innovative Lösung von NENNA.AI sorgt für den sicheren Einsatz von KI in der Kanzlei

Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
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KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung in Kanzleien

18. Februar 2025
Christian Rekop
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]
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