Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Rechtsanwälte und Notare wurden bereits in 2019 vom Bundesfinanzministerium* als hoch risikobehaftet in Bezug auf Geldwäsche eingestuft. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu hohen Strafen führen, oft in Millionenhöhe. Hinzu kommen die öffentliche Bloßstellung und Reputationsschäden. Um diese Gefahr zu vermindern, stehen wir Ihnen mit einem umfangreichen Produktportfolio zur Seite.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Was beim elektronischen Fristenkalender beachtet werden muss

21. Juli 2022
Anke Stachow
Digitale Lösungen sind aus der modernen Kanzlei nicht mehr wegzudenken. Sie machen die Arbeit schneller und effizienter. Trotz dieser Vorteile wird ihnen zuweilen aber auch eine gewisse Skepsis entgegengebracht. Das zeigt zum Beispiel die Rechtsprechung zum elektronischen Fristenkalender. So stellt der 3. Zivilsenat des Bundsgerichtshofs hohe Anforderungen an alle Anwältinnen und Anwälte, die mit einem […]
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