Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.
Rechtsanwälte und Notare wurden bereits in 2019 vom Bundesfinanzministerium* als hoch risikobehaftet in Bezug auf Geldwäsche eingestuft. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu hohen Strafen führen, oft in Millionenhöhe. Hinzu kommen die öffentliche Bloßstellung und Reputationsschäden. Um diese Gefahr zu vermindern, stehen wir Ihnen mit einem umfangreichen Produktportfolio zur Seite.