Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Gebührenrechnungen müssen nicht mehr unterzeichnet werden 

15. August 2024
Anke Stachow
Ab sofort müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Honorarabrechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Es reicht aus, wenn sie ihren Mandanten ihre Gebührenrechnung einfach per Mail zusenden; deren ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr länger erforderlich.  Diese Vereinfachung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz zurück, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. […]
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Eine Revolution auf dem Rechtsmarkt: Die ChatGPT-Integration in Justin Legal

18. Juli 2024
Lukas Pagel
Justin Legal revolutioniert den Rechtsmarkt durch die digitale Mandatsannahme und bietet Anwaltskanzleien dadurch Entlastung, Zeit- und Kostenersparnis. Doch diese Unterstützung folgt nicht nur aus den transparenten und effizienten Formularen, mit denen die Mandatsannahme um ein vielfaches vereinfacht wird – die Software enthält ebenso eine ChatGPT-Integration, die Anwälte unter anderem für die Generierung von rechtlichen Schreiben, […]
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beA-Softwarezertifikate – Dringender Handlungsbedarf bis 30.06.2024 

6. Juni 2024
Christian Michael Rekop, LL.M.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erinnert in ihrer letzten Mitteilung vom 23.05.2024 nochmal an die Notwendigkeit des Austausches der alten beA-Softwarezertifikate, da alte Zertifikate ab dem 01.07.2024 gesperrt werden.  Die Hintergründe und technischen Details wurden bereits im Dezember letzten Jahres im Blogbeitrag „Soldan bietet Hilfe beim Tausch von beA-Karten für Mitarbeitende und beA-Softwarezertifikaten“ genannt.  Der Zertifikatstausch […]
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