Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Soldan bietet Hilfe beim Tausch von beA-Karten für Mitarbeitende und beA-Softwarezertifikaten

12. Dezember 2023
Anke Stachow
In den vergangenen Wochen haben viele Kanzleien wieder Post von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bekommen. Es geht um den Tausch der beA-Karten für Kanzleimitarbeitende sowie der beA-Softwarezertifikate. Bereits im vergangenen Jahr wurden die beA-Karten für Anwälte und Anwältinnen ausgetauscht. Aus dem gleichen Grund müssen nun auch die beA-Karten für Mitarbeitende und die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden, […]
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Richterspruch aus dem Homeoffice?

7. Dezember 2023
Anke Stachow
Gerichtsverhandlungen sollen häufiger als bisher über Videokonferenzen stattfinden. In solchen – dafür geeigneten – Verfahren müssen die Parteien dann nicht mehr den Weg ins Gericht antreten. Sogar Vorsitzende Richterinnen und Richter sollen die Verhandlung aus dem Homeoffice führen dürfen. Das ist keine Zukunftsmusik, sondern fast beschlossene Sache. So hat der Bundestag am 17. November 2023 […]
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Elektronische Signaturen und das besondere elektronische Anwaltspostfach

19. Oktober 2023
Christian Rekop
Die in diesem Blog schon mehrfach dargestellten Rechtsgrundlagen zur elektronischen Signatur sollen hier noch einmal kurz zur Einleitung dienen. Einfache Signatur, qualifizierte elektronische Signatur und beA-Karte Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht […]
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