Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Rechtsanwälte und Notare wurden bereits in 2019 vom Bundesfinanzministerium* als hoch risikobehaftet in Bezug auf Geldwäsche eingestuft. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu hohen Strafen führen, oft in Millionenhöhe. Hinzu kommen die öffentliche Bloßstellung und Reputationsschäden. Um diese Gefahr zu vermindern, stehen wir Ihnen mit einem umfangreichen Produktportfolio zur Seite.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

JuMiKo will Empfangsbekenntnis abschaffen

14. Juni 2023
Anke Stachow
Die Justizministerinnen und -minister der Länder wollen das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) abschaffen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25. und 26. Mai 2023 haben sie beschlossen, dass der Bundesjustizminister eine Regelung zur Abschaffung des eEB vorlegen soll. „Bei Zustellungen über einen sicheren Übermittlungsweg wird der Zugang im Postfach des Empfängers bereits durch die automatisierte Eingangsbestätigung nachgewiesen. Eines […]
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Soldan bietet praktisches Seminar zur Automatisierung von Kanzleiabläufen

5. Juni 2023
Anke Stachow
Smarte Softwarelösungen können die Arbeiten in der Kanzlei erheblich erleichtern. So bieten das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und die Fristenverwaltung einen guten Ansatz, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen: Nachrichten werden automatisiert aus dem beA abgerufen, darin enthaltenen Fristen überprüft und haftungssicher verwaltet; auch eine Verschlagwortung mit Hilfe künstlicher Intelligenz ist möglich. Welche konkreten Lösungen existieren und […]
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Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – Inkrafttreten noch im Juni

22. Mai 2023
Lukas Hoffmann
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
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