Die Justizministerinnen und -minister der Länder wollen das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) abschaffen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25. und 26. Mai 2023 haben sie beschlossen, dass der Bundesjustizminister eine Regelung zur Abschaffung des eEB vorlegen soll. „Bei Zustellungen über einen sicheren Übermittlungsweg wird der Zugang im Postfach des Empfängers bereits durch die automatisierte Eingangsbestätigung nachgewiesen. Eines elektronischen Empfangsbekenntnisses bedarf es hierfür nicht mehr“, heißt es in dem Beschluss. Künftig soll ein elektronisches Dokument erst am dritten Tag nach dem auf der automatisierten Eingangsbestätigung ausgewiesenen Tag als zugegangen gelten – um „berechtigten organisatorischen Belangen der Anwaltschaft“ Rechnung zu tragen, wie es heißt.
Ob diese geplante Änderung im Interesse der Anwaltschaft liegt, ist unklar. Nach Ansicht von Rechtsanwältin Ulrike Silbermann, Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins (DAV), darf eine solche Arbeitserleichterung der Gerichte nicht zu Lasten der Anwaltschaft gehen. Ihrer Meinung nach reicht eine Zustellfiktion nach drei Tagen nicht aus. Sie hält sogar eine solche Regelung für unvereinbar mit dem anwaltlichen Berufsrecht.
„Nach § 53 der Bundesrechtsanwaltsordnung benötigt ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erst bei Abwesenheit von über einer Woche eine Vertretung. Konsequenz dieser Regelung ist, dass während eines einwöchigen Urlaubs das beA-Postfach nicht abgerufen werden muss. Ein eEB muss dementsprechend erst nach Rückkehr versandt werden. Die Vorschrift des § 53 BRAO hat seit dem 1. August 2021 endlich Erleichterungen bei der Vertreterbestellung gebracht. Die vorgeschlagene Regelung würde dies zunichtemachen“, lautet ihre Stellungnahme. Für Nutzer der Lösung beA-Direkt von Soldan ist die Abgabe eines eEB bislang sehr komfortabel und einfach: Dafür genügt ein Knopfdruck. Jetzt hat Soldan auch noch die Funktion eines eEB Dashboards eingeführt, mit dem erhaltene Nachrichten gegen Empfangsbekenntnis sowie bereits abgegebene eEBs noch übersichtlicher dargestellt werden.
Anke Stachow ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt „Recht und Steuern“. Seit Anfang 2015 schreibt sie für Soldan regelmäßig über Themen, die Anwälte und Steuerberater interessieren. Anke Stachow hat viele Jahre als Redakteurin für die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gearbeitet.