Alle Kanzleien müssen ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Ausnahmen oder Übergangsfristen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR oder steuerfreien Leistungen bleiben von der Regelung ausgenommen.
Dabei gelten XRechnung und ZUGFeRD als die zulässigen Formate - PDF-Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Kanzleien sollten daher sicherstellen, dass ihre Software E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann. Für Kanzleien ohne Software bietet Soldan E-Rechnung Direkt eine Lösung an, mit der eingehende Rechnungen menschenlesbar gemacht und ohne viel Aufwand exportiert werden können.
Soldan E-Rechnung Direkt ist in der Lage, xml-Dateien zu öffnen und in eine menschenlesbare pdf-Datei umzuwandeln. Diese Datei kann exportiert werden, so dass sie in den Kanzleiworkflow integriert werden kann, z.B. für den internen Weiterversand oder Archivierung.
Ab voraussichtlich März 2025 werden wir die Funktionalität erweitern und es ermöglichen, xml-Dateien zu generieren, d.h. selbstständig xml-Strukturdatensätze zu erzeugen. Durch manuelle Eingabe der wichtigsten Rechnungsdaten wird dann ein xml-Strukturdatensatz erzeugt, der über den Export zur Weiterverarbeitung in Ihren individuellen Workflows zur Verfügung steht. In einem späteren Schritt ist dann die pdf-to-xml-Konvertierung geplant.
* Pro Userlizenz zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.