Das EU-Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung ist in Kraft getreten

11. Juli 2024
Bettina Kauffel

Nachdem der EU-Rat am 30.05.2024 die Verordnungen und die Richtlinie des AML-Paketes verabschiedet hatte, wurden am 19. Juni 2024 die folgenden EU-Rechtsvorschriften des EU-Legislativpakets im Amtsblatt der EU verkündet:

  • Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (AMLA*-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-Verordnung)
  • Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (6. Geldwäsche-Richtlinie)

Die Umsetzungsfristen bzw. die Fristen für die Anwendbarkeit belaufen sich auf 3 Jahre (mit einigen Ausnahmen). Der Gründungstag der AMLA* ist der 26. Juni 2024 (7 Tage nach Verkündung). Die Vorschriften des Legislativpakets finden Sie hier.

Bereits im Juli 2021 hatte die Europäische Kommission das ambitionierte AML-Paket vorgeschlagen und somit das europäische Gesetzgebungsverfahren gestartet.

In den nächsten Wochen werden wir über die weiteren Schritte für die AMLA* in unserem Blog auf digitalekanzlei.de berichten.

* Neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

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