Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Störung des beA: Ersatzeinreichung kann getrennt und am selben Tag erfolgen

13. Oktober 2023
Anke Stachow
Das beA funktioniert nicht, aber der Schriftsatz muss unbedingt übermittelt werden. In diesen Fällen darf das alte Telefax wieder seine Dienste leisten. Allerdings legt  der Bundesgerichtshof (BGH) strenge Maßstäbe an, wenn es um die Glaubhaftmachung technischer Störungen und der Ersatzeinreichung über Telefax geht. Um so bemerkenswerter ist daher ein Zwischenurteil in einer Streitigkeit um die […]
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beA - Kartentausch

beA-Kartentausch Mitarbeiter – Ein stetiger Wechsel

14. September 2023
Wendy Böker
Kaum wurden die beA-Karten für die Postfachinhaber getauscht, schon steht der nächste Wechsel an. Die ersten beA-Mitarbeiterkarten wurden im Herbst 2016 ausgegeben. Und bei einer Gültigkeit von 7 Jahren steht hier nunmehr ein weiterer Wechsel an. Anders als bei den Postfachinhabern allerdings vollzieht sich ein Wechsel hier automatisch. Die Postfachinhaber werden über beA kontaktiert, dass […]
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Geldwäscheprävention

Geldwäsche-Prävention: Anwältinnen und Anwälte müssen sich rechtzeitig beim Meldeportal registrieren

31. August 2023
Anke Stachow
Die Zeit drängt: Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Köln registrieren, sofern sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. Das ist immer dann der Fall, wenn sie bei bestimmten Geschäften und Tätigkeiten mitwirken, die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG aufgeführt werden. […]
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