Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Als Notar oder Anwalt sind Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Dies umfasst sowohl interne Verpflichtungen, Verpflichtungen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern sowie Meldepflichten.

Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Registrierung im Meldeportal goAML endete am 31.12.2023. Von ca. 36.791 verpflichteten Anwälten (FATF 2022) kamen dieser Pflicht bis Ende 2022 lediglich 1.266 Berufsträger nach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und weiteren Fragen zur Geldwäsche-Prävention. Die Registrierung ist im Abo von Kerberos inklusive.

Die wichtigsten Leistungen der Geldwäsche-Prävention für Notare und Anwälte

Die wichtigste Leistung der Kategorie

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Geldwäsche-Prävention

Richterspruch aus dem Homeoffice?

7. Dezember 2023
Anke Stachow
Gerichtsverhandlungen sollen häufiger als bisher über Videokonferenzen stattfinden. In solchen – dafür geeigneten – Verfahren müssen die Parteien dann nicht mehr den Weg ins Gericht antreten. Sogar Vorsitzende Richterinnen und Richter sollen die Verhandlung aus dem Homeoffice führen dürfen. Das ist keine Zukunftsmusik, sondern fast beschlossene Sache. So hat der Bundestag am 17. November 2023 […]
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Elektronische Signaturen und das besondere elektronische Anwaltspostfach

19. Oktober 2023
Christian Michael Rekop, LL.M.
Die in diesem Blog schon mehrfach dargestellten Rechtsgrundlagen zur elektronischen Signatur sollen hier noch einmal kurz zur Einleitung dienen. Einfache Signatur, qualifizierte elektronische Signatur und beA-Karte Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht […]
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Störung des beA: Ersatzeinreichung kann getrennt und am selben Tag erfolgen

13. Oktober 2023
Anke Stachow
Das beA funktioniert nicht, aber der Schriftsatz muss unbedingt übermittelt werden. In diesen Fällen darf das alte Telefax wieder seine Dienste leisten. Allerdings legt  der Bundesgerichtshof (BGH) strenge Maßstäbe an, wenn es um die Glaubhaftmachung technischer Störungen und der Ersatzeinreichung über Telefax geht. Um so bemerkenswerter ist daher ein Zwischenurteil in einer Streitigkeit um die […]
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