
Aktenvernichtung für Rechtsanwälte und Notare
Welche Schutzklassen/Sicherheitsstufen für Dokumente gibt es? Seit dem 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Vernichtung personenbezogener Daten fällt in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Das Vernichten von Datenträgern ist daher eine technisch-organisatorische Maßnahme zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zur Verhinderung der Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch […]
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