
Technische Probleme beim beA müssen sofort mitgeteilt werden
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen unverzüglich darüber informieren, wenn sie wegen technischer Probleme ihre Schriftsätze nicht über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht einreichen können. Das geht gleich aus zwei aktuellen Entscheidungen hervor. In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden hatte, wollte ein Steuerberater sein Honorar einklagen, unterlag jedoch beim Landgericht. Sein […]
Weiterlesen