Mandantenbindung über Newsletter

16. August 2023
Conrad Graf

E-Mail-Newsletter zählen zu den ältesten Marketinginstrumenten, die das Internet zu bieten hat. Dennoch sind diese auch 2023 noch das Mittel der Wahl, um Kontakt zu Ihren Mandanten zu halten.

Kleine und auch mittelständische Kanzleien sind häufig nur mit konkreten Einzelmandaten beauftragt. Endet das Mandat, so endet meist auch der Kontakt zum Mandanten. Dies ist in mehrfacher Hinsicht nachteilig.

Zum einen gerät der Anwalt gegenüber dem Mandanten in Vergessenheit. Mit wachsender Beliebtheit der sozialen Medien wie TikTok, Instagram und Youtube, gerät der Mandant meist in Berührung mit anderen Anwälten und Kanzleien, die sich dort laut und aktiv präsentieren und sich damit im Kopf des Mandanten festsetzen. Steht ein neues Mandat aus, hat der bisherige Anwalt vielleicht das Nachsehen.

Darüber hinaus gibt es auch nach Beendigung eines Mandats spannende Urteile, Änderungen an der Rechtsprechung sowie an den Gesetzen, die einerseits für den Mandanten interessant sind, andererseits vielleicht gleich ein neues Folgemandat nach sich ziehen können. Aktuelles Beispiel aus dem IT-Recht: Anwälte, die in ihrer Beratungspraxis mit der Erstellung von Datenschutzerklärungen beauftragt sind, konnten diese gleich mehrfach überarbeiten. Einmal fiel die Datenübertragung in Drittländer (beispielsweise Google Analytics) unter das Safe Harbor, dann unter das Privacy Shield, zwischendurch hat der Europäische Gerichtshof jeweils diese Praxis untersagt, seit einigen Wochen steht nun das „Data Privacy Framework“-Abkommen.

Der Anwalt kann mit einem E-Mail-Newsletter alle seine „alten“ Mandanten über diese Neuerungen informieren. Der Mandant ist dankbar und fühlt sich ohne Aufwand des Anwalts immer bestens informiert. Und der Anwalt kann sich vielleicht bald über ein Folgemandat freuen, die alten Texte auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen.

Dank Interessensgruppen kann der Anwalt auch dafür sorgen, dass der Mandant nur diese Informationen erhält, die ihn auch interessieren. Als breit aufgestellte Kanzlei können Sie so ihre Baurechts-Mandate mit Neuigkeiten aus dem Baurecht versorgen, die Steuerrecht-Mandate hingegen mit der BFH-Rechtsprechung und alle Mandanten zeitgleich zu einem Tag der offenen Tür einladen.

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