Einfacher, flexibler, sicherer – beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt
Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.
beA-Direkt – Ihre Vorteile
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Anlagen und Schriftsätze fügen Sie einfach per Drag & Drop ein.
Beliebig viele Nutzer sind möglich (je 19,- € / Monat).
Sie integrieren das beA effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Sie sind unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Sie erhalten Soldan beA-Direkt für nur 19,– € / Monat & Postfach*.
* Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Unsere beA Direkt-Services benötigen zur Ersteinrichtung die Schnittstelleneinrichtung beA-Start, einmalig 129,– € zzgl. MwSt (nur in Verbindung mit dem Abschluss eines beA-Direkt Vertrags). Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.
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Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!
beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]