Einfacher, flexibler, sicherer – beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt
Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.
beA-Direkt – Ihre Vorteile
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Anlagen und Schriftsätze fügen Sie einfach per Drag & Drop ein.
Beliebig viele Nutzer sind möglich (je 19,- € / Monat).
Sie integrieren das beA effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Sie sind unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Sie erhalten Soldan beA-Direkt für nur 19,– € / Monat & Postfach*.
* Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Unsere beA Direkt-Services benötigen zur Ersteinrichtung die Schnittstelleneinrichtung beA-Start, einmalig 129,– € zzgl. MwSt (nur in Verbindung mit dem Abschluss eines beA-Direkt Vertrags). Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.
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Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!
beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.
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Im Beschluss vom 16.09.2025, VIII ZB 25/25*, hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Einreichung elektronischer Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für Berufsausübungsgesellschaften präzisiert. Diese Entscheidung bringt erhebliche Erleichterungen für Kanzleien und stärkt die Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr. Worum ging es? In dem zugrundeliegenden zivilrechtlichen Verfahren hatte das Amtsgericht die Klage abgewiesen, die […]
Künstliche Intelligenz kann Anwältinnen und Anwälten die Kanzleiarbeit erheblich erleichtern. Allerdings können beim Einsatz auch Tücken und Fallen auftauchen. So geschehen bei einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Köln: Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen, Fundstellen und Autoren von Kommentaren stimmten nicht. Sie seien offenbar mittels künstlicher Intelligenz generiert und frei erfunden worden, kritisiert das Gericht in […]