Software
Aktive Nutzungspflicht seit 01.01.2022!

Ganz einfach mit Soldan beA-Direkt

beA-Nachrichten komplett als E-Mail
Automatischer Abruf immer, überall ohne beA-Karte
Einfacher Versand mit Validierung der Anlagen
eEB und qeS auf Knopfdruck
Die Komfort-Lösung für das beA!

Einfacher, flexibler, sicherer –
beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt

Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.

beA-Direkt – Ihre Vorteile

Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Anlagen und Schriftsätze fügen Sie einfach per Drag & Drop ein.
Beliebig viele Nutzer sind möglich (je 19,- € / Monat).
Sie integrieren das beA effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Sie sind unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Sie erhalten Soldan beA-Direkt für nur 19,– € / Monat & Postfach*.
Jetzt Soldan beA-Direkt bestellen
* Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Unsere beA Direkt-Services benötigen zur Ersteinrichtung die Schnittstelleneinrichtung beA-Start, einmalig 129,– € zzgl. MwSt (nur in Verbindung mit dem Abschluss eines beA-Direkt Vertrags). Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
  • "This is your testimonial text. Keep it short, simple, and to the point. This is a pretty good length."
    Jane Doe
    Jarvis Web Solutions Ltd.
  • "This is your testimonial text. Keep it short, simple, and to the point. This is a pretty good length."
    Jane Doe
    Jarvis Web Solutions Ltd.
  • "This is your testimonial text. Keep it short, simple, and to the point. This is a pretty good length."
    Jane Doe
    Jarvis Web Solutions Ltd.

Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!

beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.
Häufig gestellte Fragen
Accordion Item
Accordion content goes here.
Accordion Item
Accordion content goes here.
Accordion Item
Accordion content goes here.
Accordion Item
Accordion content goes here.
Accordion Item
Accordion content goes here.
Unsere Konditionen
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Jetzt persönlich beraten lassen
Direkt zur Bestellung

Diese Dienstleistungen könnten Sie auch interessieren

Ggf. kann man hier noch  Bilder der jeweiligen Dienstleitung einfügen
Buchen Sie einen Beratungstermin über Calendly
Sie haben Fragen?
Ihr Ansprechpartner:
Max Mustermann
Nutzen Sie unser Kontaktformular
Zum Kontaktformular

Kanzleien die uns bereits vertrauen

Unsere Blogbeiträge zum Thema beA

E-Rechnung in Kanzleien – Was? Wann? und Wie? 

11. November 2024
Christian Rekop
Mit unserem Blogbeitrag https://digitalekanzlei.de/e-rechnungspflicht-kommt-auch-fuer-anwaelte-und-steuerberater/ informierten wir im Oktober ausführlich über die E-Rechnungspflicht in Kanzleien ab 2025. Zu Spezialfragen und -antworten der Anwaltschaft, wie z.B. das Verhältnis der E-Rechnung zur Verschwiegenheitspflicht oder zur jüngsten Formerleichterung anwaltlicher Rechnungen sei auf https://www.rak-berlin.de/kammerton/ausgaben/ausgabe/ausgabe-05-2024/wann-wird-die-erechung-zur-pflicht/ verwiesen.  Dieser Beitrag soll einen kompakten Überblick zu den unterschiedlichen Pflichten zu unterschiedlichen Stichtagen bis 2028 […]
Weiterlesen

E-Rechnungspflicht kommt auch für Anwälte und Steuerberater

2. Oktober 2024
Anke Stachow
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 ist die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) beschlossen worden. So müssen vom 1. Januar 2025 an Unternehmen solche Rechnungen empfangen können. Vom 1. Januar 2027 an müssen Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erreicht haben, ihren Geschäftskunden auch E-Rechnungen schicken können. Ab […]
Weiterlesen

KI in juristischen Online-Datenbanken

20. September 2024
Christian Rekop
Im Rahmen des diesjährigen EDV-Gerichtstages in Saarbrücken, Mitte September, hat juris die durch ein Sprachmodell unterstütze Softwareanwendung juris KI vorgestellt. Damit haben nun alle relevanten Anbieter juristischer Online-Datenbanken eine KI-Lösung annonciert, welche die Recherche in juristischen Fachinformationen erleichtern soll oder sonstige Funktionen für juristische Recherchearbeit bereithält. Die Lösungen befinden sich teilweise noch in Pilot- oder […]
Weiterlesen
Kontaktformular
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an!
0123 - 45 67 89
Sie erreichen uns von
Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Uhr
Ihr Ansprechpartner:
Max Mustermann
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-upchevron-down