Einfacher, flexibler, sicherer – beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt
Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.
beA-Direkt – Ihre Vorteile
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Anlagen und Schriftsätze fügen Sie einfach per Drag & Drop ein.
Beliebig viele Nutzer sind möglich (je 19,- € / Monat).
Sie integrieren das beA effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Sie sind unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Sie erhalten Soldan beA-Direkt für nur 19,– € / Monat & Postfach*.
* Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Unsere beA Direkt-Services benötigen zur Ersteinrichtung die Schnittstelleneinrichtung beA-Start, einmalig 129,– € zzgl. MwSt (nur in Verbindung mit dem Abschluss eines beA-Direkt Vertrags). Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.
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Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!
beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.
Personenbezogene Daten, auch bekannt als Personally Identifiable Information (PII), umfassen alle Informationen, die zur Identifizierung einer Person genutzt werden können. Das betrifft alle Angaben, die eine natürliche Person identifizierbar machen: Namen, Adresse und Standortangaben, Kennnummer, wie die Sozialversicherungsnummer oder Finanzdaten etc. Für Anwaltskanzleien, die täglich mit sensiblen Mandantendaten arbeiten, ist der Schutz dieser Informationen von […]
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fristenmanagement in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. In dem aktuellen Fall ging es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten, wenn noch Handakten in Papierform geführt werden. Dann muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Vorkehrungen dafür treffen, dass das Zustellungsdatum, das in einem von ihm oder ihr abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen […]
Ab sofort müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Honorarabrechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Es reicht aus, wenn sie ihren Mandanten ihre Gebührenrechnung einfach per Mail zusenden; deren ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr länger erforderlich. Diese Vereinfachung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz zurück, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. […]