Einfacher, flexibler, sicherer – beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt
Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.
beA-Direkt – Ihre Vorteile
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und als Ausdruck oder Datei weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Anlagen und Schriftsätze fügen Sie einfach per Drag & Drop ein.
Beliebig viele Nutzer sind möglich (je 19,- € / Monat).
Sie integrieren das beA effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Sie sind unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Sie erhalten Soldan beA-Direkt für nur 19,– € / Monat & Postfach*.
* Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Unsere beA Direkt-Services benötigen zur Ersteinrichtung die Schnittstelleneinrichtung beA-Start, einmalig 129,– € zzgl. MwSt (nur in Verbindung mit dem Abschluss eines beA-Direkt Vertrags). Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.
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Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!
beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen unverzüglich darüber informieren, wenn sie wegen technischer Probleme ihre Schriftsätze nicht über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht einreichen können. Das geht gleich aus zwei aktuellen Entscheidungen hervor. In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden hatte, wollte ein Steuerberater sein Honorar einklagen, unterlag jedoch beim Landgericht. Sein […]
Digitale Lösungen sind aus der modernen Kanzlei nicht mehr wegzudenken. Sie machen die Arbeit schneller und effizienter. Trotz dieser Vorteile wird ihnen zuweilen aber auch eine gewisse Skepsis entgegengebracht. Das zeigt zum Beispiel die Rechtsprechung zum elektronischen Fristenkalender. So stellt der 3. Zivilsenat des Bundsgerichtshofs hohe Anforderungen an alle Anwältinnen und Anwälte, die mit einem […]
Seit Anfang dieses Jahres müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Dokumente den Gerichten auf elektronischem Wege über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) senden. Auch wenn der Gesetzgeber die Übergangszeit bis zur aktiven Nutzungspflicht relativ großzügig bemessen hatte, müssen sich die Gerichte immer häufiger mit rechtlichen Fragen rund um die Nutzung des beAs beschäftigen. Hier eine Zusammenfassung […]