Neuer Anlauf für Hinweisgeberschutzgesetz

22. März 2023
Anke Stachow

Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf für das Hinweisgeberschutzgesetz. Am 17. März 2023 hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe der Regierungskoalition beraten, nachdem der von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Entwurf am 10. Februar 2023 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.

Der Gesetzentwurf „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ stimmt weitgehend mit dem Gesetzentwurf überein, den der Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedet hatte. Er schließt jedoch Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Institutionen, die der Aufsicht der Länder unterstehen, aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch sei nach Einschätzung der Regierungskoalition keine Zustimmung des Bundesrats mehr erforderlich, heißt es. Der zweite Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ hebt diese Einschränkungen wieder auf. Der Bundestag hat die beiden Entwürfe nun zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss weitergeleitet.

Die Bundesregierung will erreichen, dass der Hinweisgeberschutz in Deutschland endlich gesetzlich geregelt wird, nachdem die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht schon Ende 2021 hätte erfolgen müssen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, Behörden und andere öffentliche Stellen nun Meldestellen einrichten müssen, an die sich Hinweisgeber – auch anonym - wenden können, wenn sie Missstände offenlegen wollen. Darüber hinaus werden die Hinweisgeber vor Repressalien, Kündigungen oder Disziplinarverfahren besser geschützt.

Soldan unterstützt seine Kunden dabei, den Hinweisgeberschutz unkompliziert und rechtssicher umzusetzen. Die Lösung ist die Soldan-Hintbox. Dabei handelt es sich um ein Hinweisgeberschutz-System, mit dessen Hilfe zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtete Beschäftigungsgeber die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen können.

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