Seminar

Das Seminar mit Sabine und Werner Jungbauer

Schulung Seminar

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die berufs-, verfahrens- und haftungsrechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Die einzelnen Schwerpunkte des jeweiligen Online-Seminars entnehmen Sie bitte den beiden unten stehenden Ausschreibungen!
Die Teilnehmer erhalten die jeweiligen Schulungsunterlagen zum Download bereitgestellt.
1. Online-Seminar Tag 1
2. Online-Seminar Tag 2
1. Online-Seminar
Tag 1 (Referentin: Sabine Jungbauer)
Rechtliche Vorgaben rund um beA und ERV
Hinweis: Bitte lesen Sie unsere Ausschreibungen. Sie finden hier die Inhalte der jeweiligen Seminare. Abweichungen von den Seminarinhalten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es ist daher möglich, dass z. B. aufgrund von aktueller Rechtsprechung ein teilweiser Themenwechsel erfolgt. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Schwerpunkte:
Kurzer Überblick – Hotline/Hilfe
Unterschrift oder Signatur?
Einfache elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
Festlegung erforderlich: Einfache elektronische Signatur und Eigenversand oder Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur (Vor- und Zuname? Scan der handschriftlichen Unterschrift? Eingetippter Name?)
Zulässige elektronische Dokumente
Überblick über die Anforderungen
2. ERVB 2022 seit 1.4.2022
Zulässige elektronische Briefkästen
Sichere Übermittlungswege und OSCI-fähige Postfächer
VHN (Vertraulicher Herkunftsnachweis)
Berufsrecht
beA im Einklang mit RAVPV, BORA u. BRAO
passive und aktive Nutzungspflichten
Verbot der Weitergabe von Karte und PIN
Zustellungen via beA
durch Gericht oder von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis
durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsfiktion
Verweigerungsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung
Vertretung im beA
§ 53 BRAO – ab wann erforderlich
pro abs / i. V. – wie funktioniert das mit beA?
BGH zur Dokumentenprüfung und Postausgangskontrolle
2. Online-Seminar
Tag 2 (Referentin: Sabine Jungbauer)
Rechtliche Vorgaben rund um beA und ERV
Hinweis: Bitte lesen Sie unsere Ausschreibungen. Sie finden hier die Inhalte der jeweiligen Seminare. Abweichungen von den Seminarinhalten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es ist daher möglich, dass z. B. aufgrund von aktueller Rechtsprechung ein teilweiser Themenwechsel erfolgt. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Schwerpunkte:
Kurzer Überblick – Hotline/Hilfe
Unterschrift oder Signatur?
Einfache elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
Festlegung erforderlich: Einfache elektronische Signatur und Eigenversand oder Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur (Vor- und Zuname? Scan der handschriftlichen Unterschrift? Eingetippter Name?)
Zulässige elektronische Dokumente
Überblick über die Anforderungen
2. ERVB 2022 seit 1.4.2022
Zulässige elektronische Briefkästen
Sichere Übermittlungswege und OSCI-fähige Postfächer
VHN (Vertraulicher Herkunftsnachweis)
Berufsrecht
beA im Einklang mit RAVPV, BORA u. BRAO
passive und aktive Nutzungspflichten
Verbot der Weitergabe von Karte und PIN
Zustellungen via beA
durch Gericht oder von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis
durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsfiktion
Verweigerungsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung
Vertretung im beA
§ 53 BRAO – ab wann erforderlich
pro abs / i. V. – wie funktioniert das mit beA?
BGH zur Dokumentenprüfung und Postausgangskontrolle
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die bundesweite elektronische Einreichpflicht seit 01.01.2022.

Dr. Thomas Lenhard

Sachverständiger für IT und Datenschutz. 2011 wurde Dr. Lenhard vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) akkreditiert. In den Jahren 2014 und 2015 folgten die Anerkennungen als Sachverständiger für das Europäische Datenschutzsiegel und für das Datenschutzsiegel Mecklenburg-Vorpommern. Im März 2016 war er beim Saarländischen Landtag als Kandidat zur Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominiert. Dr. Lenhard ist international als Sachverständiger und Dozent tätig, berät unter anderem auch DAX-Unternehmen und hat neben vielen einschlägigen Publikationen (z.B. „Datensicherheit“ – erschienen beim Verlag Springer-Vieweg) auch als Co-Autor an der Veröffentlichung "Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei" mitgewirkt. Als Datenschutzbeauftragter vertritt er neben mehreren großen Berufsverbänden insbesondere auch Inkassounternehmen.

Gabriele Waldschmidt

Gabriele Waldschmidt

Gepr. Rechtsfachwirtin. Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig, Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ im „JurBüro“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; Mitautorin des Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Essen
Preis: 2000€*
05.09.2022 & 06.09.2022
Tag 1:
Dauer: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Pause: 10 Minuten
Tag 2:
Dauer: von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Pause: 20 Minuten
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

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Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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