Webinar

Das Webinar mit Dr. Thomas Lenhard

Datenschutzbeschwerdemanagement und Umgang mit Betroffenenrechten nach der DSGVO

Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für den Umgang mit Beschwerden und Betroffenenrechten. Es zeigt anhand praktischer Beispiele ein breites Spektrum unterschiedlicher Beschwerden und Anliegen zum Datenschutz, wie auch Fallstricke im Zusammenhang mit deren Bearbeitung. Der Referent schöpft dabei aus der Erfahrung mit einer dreistelligen Zahl von Datenschutzbeschwerden und Anliegen zum Datenschutz, die er seit Inkrafttreten der DSGVO als Datenschutzbeauftragter mehrerer Inkassounternehmen dokumentiert, bearbeitet oder beantwortet hat.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Grundsätzlich sollte die Datenschutzgrundverordnung die Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen stärken. Zwischenzeitlich haben auch Schuldner die Datenschutzgrundverordnung für sich entdeckt und versuchen regelmäßig, sich unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bestimmungen, dem Forderungseinzug zu entziehen. Die Erfahrung zeigt, dass berechtigte Beschwerden zum Datenschutz einen verschwindend geringen Anteil an der Gesamtheit der Beschwerden im Bereich des Forderungseinzugs ausmachen. Obwohl viele Beschwerden sich als unberechtigt erweisen, müssen diese bearbeitet werden. Immer häufiger werden auch Beschwerden unter Einschaltung von Verbraucherzentralen, Anwälten oder den Aufsichtsbehörden vorgebracht. Teilweise zielen Beschwerden sogar bewusst darauf ab, Datenschutzverstöße zu provozieren oder dem Inkassounternehmen einen maximalen Schaden zu verursachen. Der Kreativität sind hier mitunter keine Grenzen gesetzt.
Ziel des Webinars ist es, 
Maßnahmen kennen zu lernen, mit denen das Beschwerdeaufkommen verringert werden kann
zu erfahren, wie Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde möglichst minimiert werden können
welche technischen und organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich eingehender Beschwerden sinnvoll sind
wie Beschwerden und Anliegen zum Datenschutz günstigerweise bearbeitet werden sollten
Unterschiedliche Konstellationen im Zusammenhang mit Beschwerden kennen zu lernen
zu erfahren, wie günstigerweise mit berechtigten Beschwerden und Anliegen umgegangen wird
zu erfahren, wie hinsichtlich von Beschwerden mit den Aufsichtsbehörden kommuniziert wird
wie zu verfahren ist, wenn eine Beschwerde zur Identifikation eines datenschutzrelevanten Vorfalls führt
Schwerpunkte:
Welche Rechte hat der Betroffene?
Muss ich in jedem Fall eine Beschwerde oder ein Anliegen bearbeiten?
Wann sollte ich den Datenschutzbeauftragten involvieren?
Zulässige elektronische Briefkästen
Kann ich Beschwerden und Anliegen standardisiert beantworten?
Mit welchen Auswüchsen muss hinsichtlich von Beschwerden und Anliegen gerechnet werden?
Wann kann ich die Bearbeitung eines Anliegens dem Beschwerdeführer in Rechnung stellen?
Unsere Termine im Überblick
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiter in Inkassounternehmen oder Inkassoabteilungen. 
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Melden Sie sich hier zum Webinar an

Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
Anmeldung - Schulung

Rechnungsadresse


Kontakt


Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen

Weitere Informationen

ChatGPT

Datenschutzkonform mit AI arbeiten: Chancen für Kanzleien bei der Arbeit mit generativer KI

6. März 2025
Florian Spengler
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
Weiterlesen

Innovative Lösung von NENNA.AI sorgt für den sicheren Einsatz von KI in der Kanzlei

Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
Weiterlesen

KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung in Kanzleien

18. Februar 2025
Christian Rekop
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-up