Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die berufs-, verfahrens- und haftungsrechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?
Die einzelnen Schwerpunkte des jeweiligen Online-Seminars entnehmen Sie bitte den beiden unten stehenden Ausschreibungen! Die Teilnehmer erhalten die jeweiligen Schulungsunterlagen zum Download bereitgestellt.
1. Online-Seminar Tag 1
2. Online-Seminar Tag 2
1. Online-Seminar Tag 1 (Referentin: Sabine Jungbauer)
Rechtliche Vorgaben rund um beA und ERV
Hinweis: Bitte lesen Sie unsere Ausschreibungen. Sie finden hier die Inhalte der jeweiligen Seminare. Abweichungen von den Seminarinhalten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es ist daher möglich, dass z. B. aufgrund von aktueller Rechtsprechung ein teilweiser Themenwechsel erfolgt. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Schwerpunkte:
Kurzer Überblick – Hotline/Hilfe
Unterschrift oder Signatur?
Einfache elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
Festlegung erforderlich: Einfache elektronische Signatur und Eigenversand oder Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur (Vor- und Zuname? Scan der handschriftlichen Unterschrift? Eingetippter Name?)
Zulässige elektronische Dokumente
Überblick über die Anforderungen
2. ERVB 2022 seit 1.4.2022
Zulässige elektronische Briefkästen
Sichere Übermittlungswege und OSCI-fähige Postfächer
VHN (Vertraulicher Herkunftsnachweis)
Berufsrecht
beA im Einklang mit RAVPV, BORA u. BRAO
passive und aktive Nutzungspflichten
Verbot der Weitergabe von Karte und PIN
Zustellungen via beA
durch Gericht oder von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis
durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsfiktion
Verweigerungsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung
Vertretung im beA
§ 53 BRAO – ab wann erforderlich
pro abs / i. V. – wie funktioniert das mit beA?
BGH zur Dokumentenprüfung und Postausgangskontrolle
2. Online-Seminar Tag 2 (Referentin: Sabine Jungbauer)
Rechtliche Vorgaben rund um beA und ERV
Hinweis: Bitte lesen Sie unsere Ausschreibungen. Sie finden hier die Inhalte der jeweiligen Seminare. Abweichungen von den Seminarinhalten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es ist daher möglich, dass z. B. aufgrund von aktueller Rechtsprechung ein teilweiser Themenwechsel erfolgt. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Schwerpunkte:
Kurzer Überblick – Hotline/Hilfe
Unterschrift oder Signatur?
Einfache elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
Festlegung erforderlich: Einfache elektronische Signatur und Eigenversand oder Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur (Vor- und Zuname? Scan der handschriftlichen Unterschrift? Eingetippter Name?)
Zulässige elektronische Dokumente
Überblick über die Anforderungen
2. ERVB 2022 seit 1.4.2022
Zulässige elektronische Briefkästen
Sichere Übermittlungswege und OSCI-fähige Postfächer
VHN (Vertraulicher Herkunftsnachweis)
Berufsrecht
beA im Einklang mit RAVPV, BORA u. BRAO
passive und aktive Nutzungspflichten
Verbot der Weitergabe von Karte und PIN
Zustellungen via beA
durch Gericht oder von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis
durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsfiktion
Verweigerungsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung
Vertretung im beA
§ 53 BRAO – ab wann erforderlich
pro abs / i. V. – wie funktioniert das mit beA?
BGH zur Dokumentenprüfung und Postausgangskontrolle
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die bundesweite elektronische Einreichpflicht seit 01.01.2022.
Dr. Thomas Lenhard
Sachverständiger für IT und Datenschutz. 2011 wurde Dr. Lenhard vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) akkreditiert. In den Jahren 2014 und 2015 folgten die Anerkennungen als Sachverständiger für das Europäische Datenschutzsiegel und für das Datenschutzsiegel Mecklenburg-Vorpommern. Im März 2016 war er beim Saarländischen Landtag als Kandidat zur Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominiert. Dr. Lenhard ist international als Sachverständiger und Dozent tätig, berät unter anderem auch DAX-Unternehmen und hat neben vielen einschlägigen Publikationen (z.B. „Datensicherheit“ – erschienen beim Verlag Springer-Vieweg) auch als Co-Autor an der Veröffentlichung "Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei" mitgewirkt. Als Datenschutzbeauftragter vertritt er neben mehreren großen Berufsverbänden insbesondere auch Inkassounternehmen.
Christian Rekop
Leiter des Bereiches Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan und Dozent für Legal Tech Management an der FOM Hochschule.
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Anmelde- und Stornobedingungen Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.
Datenschutzhinweis Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
Weitere Schulungsangebote
Inhouse-Seminar – beA
Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar. Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]