Webinar

Das Webinar mit Horst-Reiner Enders

RVG: Das Prozesskosten- / Verfahrenkostenhilfemandat

In dem Seminar werden besondere Problematiken in Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilfemandaten behandelt. Betrachtet werden nicht nur die Formalien bei PKH, VKH und BerH; vordergründig steht die Frage, in welchen Situationen die beigeordnete Anwältin / der beigeordnete Anwalt die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren von wem erhalten kann.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Aufgezeigt wird auch, ob auch mit der PKH-Mandantin / dem PKH-Mandanten eine Vergütungsvereinbarung über eine höhere als die gesetzliche Vergütung geschlossen werden kann oder gar ein Erfolgshonorar vereinbart werden kann.
Schwerpunkte u.a.:
Ermittlung des einzusetzenden Einkommens, was ist zu beachten?
Höhe und Anzahl der zu zahlenden Raten?
Behandlung / Verrechnung von Vorschüssen!!
In welchen Fällen kann die beigeordnete Anwältin / der beigeordnete Anwalt von wem die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren realisieren?
Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Neue Entscheidung des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb! Erfolgshonorar?
Mandant:in realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, VKH, und was bei Beratungshilfe?
Können durchlaufende Gelder zunächst auf die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung verrechnet werden?
Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Neuregelung durch KostRÄG 2021!
Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei VKH, und was bei Beratungshilfe?
Erstreckung der PKH auf den Mehrvergleich! Besonderheiten in Familiensachen und arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Verrechnung einer von Mandantin / vom Mandanten für die vorherige außergerichtliche Tätigkeit gezahlten Geschäftsgebühr? Klarstellung durch den Gesetzgeber!
Wie lange ist die Anwältin / der Anwalt noch zur Nachbetreuung verpflichtet? Gesonderte Vergütung für Anfragen des Gerichts nach Abschluss des Verfahrens zu den aktuellen Einkommensverhältnissen des Mandanten?
Hinweis
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO kann für dieses Webinar nicht erteilt werden.
Horst-Reiner Enders

Horst-Reiner Enders

Geprüfter Bürovorsteher im RA-Fach, Autor
des Buches RVG für Anfänger. Mitautor des
RVG Kommentars Hartung / Schons / Enders,
bundesweit tätiger Dozent für RVG.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 195,- €€*
31.01.2023
Dauer: von 09:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Pause: inkl. 3 Pausen à 15 Minuten
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
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